Schülerbeförderung
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist.
Die Stadt Frankenthal übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz sowie der Schülerbeförderungssatzung der Stadtverwaltung Frankenthal die notwendigen Fahrkosten zur Schule. Hierbei erhalten die Schülerinnen und Schüler ein MAXX-Ticket sofern die Voraussetzungen wie im Infoblatt aufgeführt erfüllt sind.