Straßenverkehr bei Nacht

Geldwäschegesetz

Informationen & Zuständigkeiten

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Bekanntmachung gemäß § 57 GwG

Nach § 57 GwG haben die Aufsichtsbehörden bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das GwG oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt haben, nach Unterrichtung des Adressaten der Maßnahme oder Bußgeldentscheidung auf ihrer Internetseite bekannt zu machen.

Die Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie hier:

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