Torbögen des Rathauses

Haushalt der Stadt

Der Haushaltsplan

Als Teil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Nichtsdestotrotz entfaltet der Haushaltsplan als solcher Bindungswirkung nach außen und nach innen. 

Gegenüber dem Bürger trägt er - ähnlich wie die Bauleitplanung - normsetzenden Charakter, in dem z.B. die Steuersätze für das Haushaltsjahr festgesetzt werden. 

Für die Verwaltung ist der Haushaltsplan insoweit bindend, als Aufgaben und Maßnahmen nur nach den im Haushalt getroffenen Festsetzungen durchgeführt werden können.

Porträtfoto Dr. Nicolas Meyer

Haushalt 2024 genehmigt 

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat die Haushaltssatzung, den Haushalts- und Stellenplan der Stadt Frankenthal (Pfalz) für das Haushaltsjahr 2024 unter Auflagen genehmigt und zum Teil beanstandet. Beanstandet wird, dass der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt bezüglich der Planungsjahre 2025 und 2026 gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verstoßen. 

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Interaktiver Haushalt

Der Haushalt der Stadt Frankenthal ist nicht nur ein Zahlenwerk, er beschreibt sehr detailliert alle Aufgaben und Leistungen, die von der Verwaltung erbracht werden.

Im Haushalt stecken letztendlich auch die Ziele und Vorhaben, die für unsere Stadtgesellschaft wichtig sind und die nachhaltig die Lebensqualität vor Ort sichern sollen.

In übersichtlicher Form werden wesentliche Kennzahlen, die Ergebnis- und Finanzplanung für das laufende Haushaltsjahr, ergänzt um historische Daten für die beiden zurückliegenden Jahre sowie deren vorläufiges Ergebnis, aber auch die folgenden Planjahre aufbereitet. Diese Darstellungen werden bereichert durch Erläuterungen, Graphiken und Diagramme. So werden z.B. die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen über den gesamten Zeitraum von sechs Jahren in einem Verlaufsdiagramm bildlich wiedergegeben.

Auf diese Weise wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Systematik der Haushaltssatzung anschaulich näher gebracht. Dabei besteht stets die Möglichkeit, durch Mausklick die Details einer Position einzusehen. Bei den Erträgen lässt sich beispielsweise ermitteln, welcher Anteil auf die Steuern entfällt und bei diesen wiederum der Anteil der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und anderer Steuerarten. Diese Angaben können nicht nur für den gesamten städtischen Haushalt abgerufen werden, sondern auch für alle Produktbereiche und Produktgruppen bis hin zum einzelnen Produkt. Die hierarchische Struktur des Haushalts der Stadt Frankenthal (Pfalz) ist im linken Bereich der Eingangsseite wiedergegeben und ermöglicht den problemlosen Wechsel von einer Ebene zur nächsten.

Hervorzuheben ist auch die Darstellung der einzelnen Investitionsmaßnahmen nebst entsprechenden Erläuterungen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich somit über diese geplanten Investivprojekte im laufenden Jahr und den folgenden informieren - abermals auf Ebene des Gesamthaushalts und den einzelnen Produkten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Entdeckung unseres Frankenthaler Haushaltsplanes und sind gespannt auf Ihre Anregungen und Rückmeldungen, die über das bereitgestellte Vorschlagsblatt direkt an uns übermittelt werden können.

Was ist ein Haushaltsplan? 

Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden; die Entscheidung über den Haushalt zählt zu den wichtigsten Rechten des Gemeinderates. Indem der Gemeinderat über die Gestaltung der Mittelverwendung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Einnahmen (Erträge / Einzahlungen) befindet, setzt er politische Prioritäten.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

  1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,
  3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt (Erträge und Aufwendungen), dem Finanzhaushalt (Ein- und Auszahlungen), den Teilhaushalten (Aufgabenbereiche) und dem Stellenplan.

Das kommunale Haushaltsrecht verpflichtet die Gemeinden zur stetigen Aufgabenerfüllung. Die Gemeinden haben danach ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu gestalten, dass sie ihre Aufgaben dauerhaft wahrnehmen können. Kommunale Leistungen sind wichtige Bestandteile der Daseinsvorsorge; mit der Bestimmung soll gewährleistet werden, dass die Versorgung  mit kommunalen Leistungen überall und stets gesichert ist. Dies setzt allerdings gewisse finanzielle Mittel voraus und stellt somit auch hohe Anforderungen an das kommunale Steuersystem und den kommunalen Finanzausgleich.

Historie 

Vorherige Einbringungen älterer Jahre können Sie hier nachlesen.

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