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Betreuungsbehörde

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen für Erwachsene.

Die Betreuungsbehörde nimmt zusammengefasst folgende Aufgaben wahr: 

  • zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten in einem Betreuungsverfahren
  • Hilfe, Unterstützung und Beratung für gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer
  • Hilfe, Unterstützung und Beratung für Bevollmächtigte
  • Hilfe und Unterstützung und Beratung für Betreute
  • Gutachtertätigkeit für das Betreuungsgericht Frankenthal
  • Aufklärung aller relevanten Sachverhalte in einem Betreuungsverfahren
  • Abklärung der Möglichkeiten eine rechtliche Betreuung zu verhindern
  • Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen Betreuungsvereinen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie:

  • als gerichtlich bestellte Betreuerin oder als gerichtlich bestellter Betreuer tätig sind und Fragen zu Ihrer Tätigkeit haben 
  • die Vorsorgevollmacht für eine andere Person innehaben und Beratung benötigen
  • als betreute Person ein persönliches und vertrauliches Gespräch führen möchten
  • allgemeine Fragen zum Betreuungsrecht haben
  • selbst Interesse daran haben, die rechtliche Betreuung für einen Menschen zu übernehmen
  • Informationen zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wünschen

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Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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