Preise
Für die Anmeldung stehen Ihnen folgende Möglichkeit zur Verfügung:
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Für die Anmeldung stehen Ihnen folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Die aktuellen Preise sind der Gebührensatzung zu entnehmen.
Auszug aus der Gebührensatzung
§ 5 Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich danach, in welcher Form der Schüler Unterricht erhält. (Klassen- Gruppen- oder Einzelunterricht.)
(2) Die Unterrichtsgebühr beträgt im Schuljahr für
Tarif I Schüler, Studenten, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, | Tarif II Erwachsene | |
| A) EMP (elementare Musikerziehung) | 24,50 €/Monat | |
| B) Unterricht in Gruppen (3-6 Schüler) | 35,50 €/Monat | 48,00 €/Monat |
| C) Zweierunterricht | 49,50 €/Monat | 62,50 €/Monat |
| D) Einzelunterricht D 1 (30 Min.) D 2 (45 Min.) | 55,50 €/Monat 83,50 €/Monat | 69,00 €/Monat 103,50 €/Monat |
E) | 8,50 €/Monat | 12,50 €/Monat |
| Erwachsenenbläserklasse 90 Min. | | 45,00 €/Monat |
| F) Einzelunterricht im Kurssystem 45 Min./Woche (5 oder 10 Stunden) (nur für Erwachsene) | | 33,00 €/Std. |
| G) Instrumentenkarussell (Dauer 12 Monate) Trommelkurs (Dauer 6 Monate) | 29,00 €/Monat 28,75 €/Monat | |
(3) Leihinstrument: 15,00 €/Monat
für Kindergitarren: 45,00 €/Jahr
(4) Die Aufnahmegebühr in die Musikschule beträgt einmalig 30,00 €
(5) Die Gebühr für die Kündigung eines Musikschulaufnahmevertrages, §1,Abs. 3
Musschulsatzung vor der ersten Unterrichtsstunde beträgt 50,00 €.
Auszug aus der Gebührensatzung
§ 6 Gebührenermäßigung
(1) Besuchen mehrere in einem Haushalt lebende Familienmitglieder gleichzeitig die Musikschule, so werden folgende Ermäßigungen gewährt:
Ein Familienmitglied im Sinne dieser Vorschrift ist ausschließlich ein Schüler, der unter § 5 Abs. 2 Tarif I fällt.
(2) Inhaber der Frankenthaler Ermäßigungskarte erhalten 50 % Ermäßigung der Unterrichtsgebühren, sofern die Städtische Musikschule Frankenthal (Pfalz) für den Berechtigten die nächstgelegene Einrichtung dieser Art ist. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
(3) Bei Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Unterrichtseinheiten erfolgt eine anteilige Erstattung oder Verrechnung der Unterrichtsgebühren.