Energie sparen 

Bitte sparen Sie Gas

Informationen zum Gas-Notstand

Energie sparen

Alle sind aufgerufen: 

Am 23. Juni wurde die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe.

Alle Verbraucher sind nun zum Gas sparen aufgerufen. 

Das betrifft sowohl Privatpersonen, Gewerbe- und Industrieunternehmen als auch die öffentliche Verwaltung.  Lesen Sie hier die Maßnahmen der Verwaltung

Lesen Sie hier mehr:
Bundesnetzagentur informiert zur aktuellen Lage der Gasversorgung  

Bitte sparen Sie Gas

Gasflamme

Frühwarnstufe - 1

ausgerufen am 30. März 2022 

Alarmstufe - 2 

ausgerufen am 23. Juni 2022


Aktuell hat die Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. 

Notfallstufe - 3 

Der Notfallplan Gas hat drei Stufen. Die dritte ist die Notfallstufe. 

Lesen Sie hier mehr zum Notfallplan Gas: 

Fragen und Antworten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (pdf-Dokument) 

Energiesparverordnung ab 1. September

Am 1. September 2022 ist die Energiesparverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen gelten bundesweit zunächst bis zum 28. Februar 2023. Betroffen sind sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen und öffentliche Gebäude. 

Die Verordnungim Wortlaut finden Sie hier: ensikumav.pdf (bmwk.de)

  • Regelungen für Bürgerinnen und Bürger

    • Heizen von Wohnungen

    Mieter und Mieterinnen dürfen nun trotz einer möglichen Vereinbarung, der Mindesttemperatur, in ihrem Mietvertrag die Temperatur in ihrer Wohnung senken. Da für die Geltungsdauer der Verordnung diese Klauseln im Mietvertrag ausgesetzt ist.

    Trotzdem sollte bedacht werden, dass angemessen geheizt, sowie gelüftet wird um Schäden in den Wohnungen/Häusern zu verhindern. 

    • Heizen von Schwimm- und Badebecken

    Des Weiteren wurde ein Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken ausgesprochen. Das Heizen von privaten, nichtgewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken ist untersagt worden. Diese dürfen nicht mehr mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz beheizt werden.


  • Regelungen für Unternehmen

    • Geschlossene Ladentüren

    Für Unternehmen heißt es nun das Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel geschlossen gehalten werden. Dies soll verhindern, dass die Wärme aus den Läden entweicht.

    • Nutzungseinschränkung der beleuchteten Werbeanlagen

    Auch tritt eine Nutzungseinschränkung der beleuchteten Werbeanlagen in Kraft. Die Leuchtreklamen sind in der Zeit von 22:00 Uhr bis 16:00 Uhr des Folgetages auszuschalten.

    • Raumtemperatur für Arbeitsräume

    In Arbeitsräumen in der Arbeitsstätte, darf nur noch bis zu einer Raumtemperatur von 19 Grad geheizt werden. Wenn schwere körperliche Arbeit verrichtet wird, sollen die Temperaturen noch niedriger eingestellt werden.  

  • Regelungen für öffentliche Nichtwohngebäude, z.B. Verwaltungen

    • Raumtemperatur in Büroräumen

    In den Büroräumen von öffentlichen Nichtwohngebäuden wie z.B. Rathäusern, Verwaltungsgebäude, darf nur noch bis zu einer Raumtemperatur von 19 Grad geheizt werden. Wenn schwere körperliche Arbeit verrichtet wird, sollen die Temperaturen noch niedriger eingestellt werden. 

    • Heizen in öffentlichen Gemeinschaftsflächen

    Die Beheizung von öffentlichen Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, wird untersagt. Unter diese Gemeinschaftsflächen fallen z.B. Durchgangsräume wie Treppenhäuser, Flure und Eingangshallen, aber auch Lager- und Technikräume. Ausnahme von dieser Regelung sind z.B. Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen.

    • Warmwasserbereitung

    Sollte der Betrieb von Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher, überwiegend zum Händewaschen vorgesehen sein, sind diese auszuschalten. Auch hier sind Schulen, Kitas und medizinische Einrichtungen von dieser Regelung ausgenommen.

    • Beleuchtung

    Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Maßnahmen in Frankenthal

Vor dem Hintergrund der angespannten Gaslage hat die Stadtverwaltung Frankenthal Vorkehrungen getroffen, um den Energieverbrauch auf das Nötigste zu reduzieren. 

Ein Maßnahmenpaket hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli einstimmig beschlossen. Unter anderem wurden alle öffentlichen Zierbrunnen im Stadtgebiet abgestellt. Hier lesen Sie mehr: Gasmangel Maßnahmen | Stadt Frankenthal

Tipps zum Energie sparen 

Unsere Klimaschutz-Abteilung hat folgende 
Energie-Spartipps zusammengefasst.



Tipps der Verbraucherzentrale für Sparmöglichkeiten 


Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat Antworten auf die Frage "Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?" zusammengestellt. 


Energie sparen 

Krisenvorsorge 

Vorrat Notfall Vorbereitung Speisekammer 

Persönliche Notfallvorsorge

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat Antworten auf die Frage "Wie gestalte ich meine Persönliche Notfallvorsorge?" zusammengestellt. 


Hier gibt es auch eine Broschüre zum Katastrophenalarm mit Checklisten zum Einkaufen, u.v.m.: 

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen 


Kochen ohne Strom