„Wir möchten den Frankenthalerinnen und Frankenthalern sowie unseren Gästen auch in den Abendstunden ein attraktives gastronomisches Angebot bieten – insbesondere in den wärmeren Monaten“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer: „Gleichzeitig stärken wir mit der Maßnahme die lokale Gastronomie und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber umliegenden Städten.“
Zusätzlich können Gastronomiebetriebe im Innen- und Außenbereich bis zu zwölf Tanzveranstaltungen pro Jahr mit musikalischer Begleitung anmelden. Ansprechpartner ist die Gaststättenabteilung, Max Estelmann, 06233 89 937. Hier gelten zusätzlich die entsprechenden Lärmschutzvorgaben.
Die Stadt Frankenthal behält sich vor, die Auswirkungen der verlängerten Öffnungszeiten im Laufe der Geltungsdauer auszuwerten und gegebenenfalls anzupassen. Ziel ist es, sowohl dem Bedürfnis nach geselligem Beisammensein im Freien als auch dem Ruhebedürfnis der Anwohner gerecht zu werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nummer 26 zu finden, abrufbar auf www.frankenthal.de/amtsblatt