Rettungszufahrten müssen freigehalten werden
Die Zufahrten zum Festgelände – darunter die August-Bebel-Straße, Johannes-Mehring-Straße, Karolinenstraße, Turnhallstraße, Kanalstraße und Schmiedgasse – dienen als Rettungswege für Sanitäts- und Feuerwehrfahrzeuge und müssen jederzeit freigehalten werden. Die eingerichteten Halt- und Parkverbote sind unbedingt zu beachten. Fahrzeuge, die Rettungszufahrten blockieren, werden aus Sicherheitsgründen im Bedarfsfall abgeschleppt.
Umfangreiche Park- und Halteverbote
Auf den befahrbaren Teilen der Festmeile sowie auf verschiedenen Parkflächen gelten teilweise bereits ab Montag, 1. Juni, 6 Uhr, umfangreiche Halteverbote. Betroffen sind insbesondere:
- Wormser Straße zwischen Wormser Tor und August-Bebel-Straße,
- August-Bebel-Straße zwischen Wormser Straße und Nürnberger Straße,
- Schmiedgasse zwischen Eisenbahnstraße und Elisabethstraße,
- Speyerer Straße zwischen Speyerer Tor und Fußgängerzone einschließlich der Zufahrtsbereiche zur Speyerer Straße von der Turnhallstraße, der Ackerstraße, der Mühlstraße und der Erzbergerstraße
- Bahnhofstraße zwischen Neumayerring und Welschgasse,
- Welschgasse zwischen Bahnhofstraße und Emil-Rosenberg-Straße und zwischen Ackerstraße und Erzbergerstraße
- Parkplatz am Dathenushaus,
- Kanalstraße.
Die Bereiche werden mit den Verkehrszeichen 290.1 („eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“) beziehungsweise Zeichen 283 („absolutes Haltverbot“) gekennzeichnet. Innerhalb der entsprechend ausgeschilderten Zonen ist das Parken unzulässig.
Aufbauarbeiten und Sperrungen
Bereits ab Dienstag, 2. Juni, gelten weitere Einschränkungen: Für den Aufbau des Riesenrades vor dem Wormser Tor und eines Festzeltes auf der Westseite der Wormser Straße gilt dort ab 15 Uhr ein Parkverbot. Nach Aufbau des Riesenrades wird die Wormser Straße im nördlichen Zufahrtsbereich gesperrt.
Der Parkplatz vor dem Dathenushaus kann wegen des Aufbaus des Auto-Scooters ab Dienstag, 2. Juni, 6 Uhr, nicht mehr genutzt werden.
In der Karolinenstraße (Parkplätze westlich der Johannes-Mehring-Straße) gilt ab Montag, 1. Juni, 6 Uhr, ein Parkverbot. Die Schwerbehindertenparkplätze werden in die Johannes-Mehring-Straße vor Hausnummer 12a verlegt.
Für den Bühnenaufbau in der August-Bebel-Straße zwischen Elisabethstraße und Nürnberger Straße treten die Halteverbote ab Dienstag, 2. Juni, 6 Uhr, in Kraft. Der östliche Abschnitt der August-Bebel-Straße wird anschließend gesperrt.
In der Kanalstraße zwischen Elisabethstraße/ Carl-Theodor-Straße und westlicher Richtung gelten ab Dienstag, 2. Juni, 15 Uhr, Halteverbote für den Aufbau eines Festzeltes. Die Straße wird in diesem Bereich ab etwa 15 Uhr gesperrt.
Ab Mittwoch, 3. Juni, 6 Uhr, wird die Schmiedgasse ab der Schnurgasse voll gesperrt. Die Einbahnstraßenregelung wird in Richtung Westliche Ringstraße geändert. Die Zufahrt für Anlieger ist über Glockengasse, Synagogengasse und Schnurgasse möglich. Alle anderen Vollsperrungen werden ab Mittwoch um ca. 6 Uhr aktiviert.
Fahrradparkplätze
Für zusätzliche Fahrradabstellplätze gelten ab Mittwoch, 3. Juni, 6 Uhr, Parkverbote in folgenden Bereichen:
- Kanalstraße zwischen Elisabethstraße und Nürnberger Straße,
- Turnhallstraße zwischen Europaring und Holzhofstraße,
- Zöllerring vor Hausnummer 104.
Im Foltzring zwischen Wormser Tor und Elisabethstraße gelten die Halteverbote bereits ab Dienstag, 2. Juni, 15 Uhr.
Toilettenwagen
Für die Aufstellung von Toilettenwagen gelten ab Dienstag, 2. Juni, 6 Uhr, Parkverbote in folgenden Bereichen:
- Schnurgasse westlich der Wormser Straße,
- August-Bebel-Straße östlich der Elisabethstraße,
- Mühlstraße östlich des Einmündungsbereichs der Speyerer Straße,
- Speyerer Straße östlich des Einmündungsbereichs der Welschgasse,
- Welschgasse südlich des Einmündungsbereichs der Bahnhofstraße.
Busverkehr
Die Schmiedgasse wird ab Mittwoch, 3. Juni, und im gesamten Zeitraum des Strohhutfestes nicht mehr vom öffentlichen Nahverkehr angefahren.
Die Buslinien werden wie folgt umgeleitet:
- Linie 464 über Eisenbahnstraße – Friedrich-Ebert-Straße – Mörscher Straße (Schillerschule),
- Linie 466 über Eisenbahnstraße – Neumayerring – Europaring – Benderstraße,
- Linie 84 über Eisenbahnstraße – Friedrich-Ebert-Straße – Wormser Straße – Foltzring.
Sondernutzungen
Alle Sondernutzungserlaubnisse – beispielsweise für Außenbestuhlung, Verkaufsstände oder Werbeträger im Festbereich – ruhen während des Aufbaus und der Festtage bis Sonntag, 7. Juni, 23 Uhr.
Die entsprechenden Gegenstände müssen bis spätestens Mittwoch, 3. Juni, 6 Uhr, von öffentlichen Verkehrsflächen entfernt werden, damit die Aufbauarbeiten nicht behindert werden.
Strohhutfestlauf am Sonntag
Am Sonntag, 7. Juni, findet ab 10 Uhr der Strohhutfestlauf statt. Die Strecke verläuft über Carl-Theodor-Straße, Kanalstraße, Elisabethstraße, Schmiedgasse, Westliche Ringstraße, Bahnhofstraße, Welschgasse, Sterngasse, Karolinenstraße und zurück über die Carl-Theodor-Straße zur Zwölf-Apostel-Kirche.
Bis etwa 14 Uhr ist entlang der Laufstrecke und auf den Zufahrtsstraßen mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Innenstadtbereich während dieser Zeit weiträumig zu umfahren.
In der Westlichen Ringstraße zwischen Schmiedgasse und Bahnhofstraße sowie in der Sterngasse gilt am Sonntag von 10 bis 15 Uhr ein Parkverbot. Fahrzeuge können die Parkflächen entlang der Strecke nur eingeschränkt verlassen. Im dringenden Bedarfsfall werden Autofahrer gebeten, die Überwachungskräften und/ oder Ordner vor Ort anzusprechen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis.
Mehr zum Strohhutfest (Programm, Anreise & Parken und mehr) unter www.frankenthal.de/strohhutfest
Alle Sperrungen im Stadtgebiet unter www.frankenthal.de/sperrungen



