Bebauungsplan „Eppstein, Industriegebiet Am Römig, 4. Abschnitt“
Es geht weiter mit der Entwicklung des Frankenthaler Industriegebietes „Am Römig“ auf der Gemarkung des Ortsteils Eppstein! In den letzten Jahren wurden hier schon drei Teilbereiche entwickelt und neue Arbeitsplätze geschaffen. Nun werden auch für den vierten Teilbereich die Planungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Industriegebiet Am Römig, 4. Abschnitt“ weitergeführt. Das Projekt bietet vielerlei Chancen für unsere Stadt und stärkt die Rolle Frankenthals als wichtigen Industrie- und Gewerbestandort.
Das Gebiet „Römig IV“ wurde bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche dargestellt und im einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar als regionalbedeutsames Vorranggebiet „Industrie- und Logistik“ festgelegt. Damit entspricht es sowohl den Zielen der Stadtentwicklung als auch den Zielen der Regionalplanung.
Von der Planung ist eine Fläche ca. 22,6 ha, die durch die Umwandlung in Bauflächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, betroffen. Es handelt sich bei den Flächen des Planungsgebiets um landwirtschaftlich hochwertige Flächen mit guten Rahmenbedingungen für eine ökonomische Bewirtschaftung der Flächen. Weitere 5,4 ha werden durch naturschutz-rechtliche Ausgleichsflächen in Anspruch genommen, wobei die vorgesehene Umwandlung in Wiesenflächen weiterhin eine landwirtschaftliche Grünlandnutzung erlaubt.
Die überplanten Flächen sind im FNP bereits als gewerbliche Flächen dargestellt, befinden sich planungsrechtlich jedoch noch im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Für das Plangebiet liegt ein konkretes Ansiedlungsinteresse vor. Beabsichtigt ist die Errichtung von Gewerbegebäuden, die langfristig an mehrere überregional agierende Unternehmen vermietet werden sollen.
Ziele der Stadt Frankenthal in Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplans sind insbesondere die planungsrechtliche Absicherung industriell nutzbarer Grundstücke, eine sparsame und flächenschonende Erschließung sowie die Sicherung einer angemessenen Einbindung in die umgebende Natur und Landschaft.
Zahlreiche Voruntersuchungen zu Themen wie Verkehr, Wasserhaushalt / Niederschlagswasserversickerung, Natur- und Artenschutz, Bodendenkmalschutz oder auch zur Festlegung und Gestaltung der Ausgleichsflächen wurden bereits vorgenommen.
In der Zeit zwischen dem 20.05.2025 und dem 20.06.2025 wurde der Plan für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ausgelegt. Auch wurden die Ämter und die Träger sonstiger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angeschrieben und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Die Stellungnahmen wurden abgewogen und – sofern sinnvoll und erforderlich – in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet.



