Bauantrag

Bauaufsicht

Informationen und Formulare


Sie möchten eine Bauakte einsehen oder benötigen Kopien aus einer Bauakte?

Gerne können Sie in unseren Büroräumen vorhandene Bauakten einsehen. Hierfür bringen Sie einen Nachweis mit, dass Sie Eigentümer sind (aktueller Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag). Sind Sie kein Eigentümer und möchten im Auftrag eines Eigentümers eine Akte einsehen, bringen Sie bitte zur Vorsprache zusätzlich eine Vollmacht des Eigentümers mit. Vereinbaren Sie vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.

Wenn Sie zusätzlich Kopien benötigen, können Sie gerne vorab einen
Antrag auf Akteneinsicht sowie Anfertigung von Kopien ausfüllen. Das Anfertigen von Kopien wird von einer externen Kopierfirma durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Preisliste der Kopierfirma.

Wir weisen darauf hin, dass die Akteneinsicht ebenfalls mit Gebühren verbunden ist. 

Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per E-Mail oder auf dem Postweg zukommen lassen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich vorbeizukommen. Bitte schicken Sie uns hierfür Ihre Unterlagen an bauaufsicht@frankenthal.de 


Sie möchten in Frankenthal bauen und möchten bei uns einen Bauantrag stellen?

Hier finden Sie alle Anträge auf einen Blick. Wir bitten Sie, die einzureichenden Unterlagen in der Regel in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde abzugeben. Werden unsererseits noch Unterlagen benötigt, sprechen wir Sie darauf an oder fordern Sie im weiteren Verfahren dazu auf, die individuell fehlenden Unterlagen für die weitere Bearbeitung vorzubringen.

Gerne sprechen wir auch vorab mit Ihnen über Ihr Vorhaben. Dazu bitten wir Sie, telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu den Sprechzeiten zu vermeiden. 


Informationen zum digitalen Bauantrag

Ab dem 29. September 2025 steht der digitale Bauantrag in Rheinland-Pfalz über das zentrale Bauportal zur Verfügung. Wir haben alle Infos und Hinweise für Sie zusammengestellt:

Bauvoranfrage

 Es besteht die Möglichkeit, zur Klärung einzelner Fragen im Vorfeld eine Bauvoranfrage bei der Unteren Bauaufsicht einzureichen.

Hierzu füllen Sie den Antrag auf Bauvorbescheid aus und fügen die darin genannten Unterlagen in zweifacher Ausführung bei.

Die Liegenschaftskarte bzw. der amtliche Lageplan darf nicht älter als sechs Monate sein. Diesen können Sie telefonisch unter 06341 1490 oder online unter Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster LVermGeo (rlp.de) abfragen.

Zudem müssen Bauzeichnungen bzw. Skizzen in zweifacher Ausführung beigelegt werden, durch welche unmissverständlich das geplante Vorhaben zu erkennen ist.

Ein Bauvorbescheid beschränkt sich nur auf die Regelung konkreter, einzelner, von der Bauherrschaft gestellten Fragen. Fragestellungen, welche den Prüfumfang eines Bauantrages vorwegnehmen (z.B. „Ist das Vorhaben so genehmigungsfähig?“), stellen keine Fragestellung gemäß §72 LBauO dar und sind somit nicht im Rahmen einer Bauvoranfrage prüffähig.

Im Rahmen der Bauvoranfrage können beispielsweise folgende Fragen geklärt werden:

  • Die grundsätzliche, städtebauliche (bauplanungsrechtliche) Zulässigkeit des Vorhabens gemäß der §§ 29 ff. BauGB (sog. Bebauungsgenehmigung), insbesondere die Frage des Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB;
  • Fragen des Erschlossenseins des Grundstücks gemäß den §§ 30 ff. BauGB,
  • Fragen der Art der baulichen Nutzung, des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise, Baulinien und überbaubaren Grundstücksflächen gemäß BauNVO.

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