Torbögen des Rathauses

Stadtverwaltung hebt Maskenpflicht auf

Besuchern und Mitarbeitern steht es aber natürlich frei, weiterhin eine Maske zu tragen – insbesondere in den besucherintensiven Bereichen wie beispielsweise dem Bürgerservice. Ebenso können Mitarbeiter bei Terminen um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bitten.

Ausgenommen von der Aufhebung der Maskenpflicht sind Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Für sie gilt zwar aktuell keine Absonderungspflicht mehr, sie müssen dafür aber außerhalb der eigenen Wohnung durchgängig eine Maske tragen.

Die Maskenpflicht in der Stadtverwaltung bestand seit dem Jahreswechsel 2020/ 2021 für Mitarbeiter und Besucher.