Mietkostenzuschuss
Buchstabe I der Sportförderungsrichtlinien
1. Frankenthaler Sportvereinen, die nichtstädtische Sportanlagen zur Sportausübung anmieten müssen, können Zuschüsse gewährt werden.
2. Voraussetzungen sind, dass
a. keine entsprechende städt. Sportanlage zur Verfügung gestellt werden kann und
b. die angemietete Anlage nicht rein kommerziell betrieben wird.
3. Die Höhe des Zuschusses wird unter analoger Anwendung der Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen errechnet. Der Zuschuss darf nicht über dem Beihilfesatz für eine entsprechende vereinseigene Anlage liegen.
4. Mietkostenzuschüsse sind bis spätestens 28.02. eines Jahres zu beantragen. Dabei sind die Ausgaben des vorangegangenen Jahres zu belegen.


