L. Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten für Jugendabteilungen Frankenthaler Sportvereine
Buchstabe L der Sportförderungsrichtlinien
1. Die Stadt Frankenthal (Pfalz) gewährt auf Antrag Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten für die Jugendabteilungen Frankenthaler Sportvereine. Sonstige Gegenstände, welche der Förderung des Jugendsports dienen, können anerkannt werden.
2. Der Antrag ist bis zum 28.02. eines jeden Jahres zu stellen. Der Antrag ist jeweils vom Vorsitzenden des Vereins zu unterschreiben, die aktuell gültige Bankverbindung ist zu vermerken. Verspätet eingegangene Anträge werden unter Umständen nicht berücksichtigt.
3. Zuwendungen werden wie folgt gewährt
a. anhand der jährlich einzureichenden Mitgliederstatistik des Sportbund Pfalz erhalten Vereine je jugendlichem Mitglied eine Pauschale von 6,-€. Hieraus ermittelt der Bereich Kultur und Sport einen Maximalbetrag für das laufende Jahr, höchstens jedoch 2.500,-€ je Verein.
b. der Verein hat bis spätestens 31.10. eines Jahres die Rechnungen und Zahlungsbelege (des laufenden Jahres) an den Bereich Kultur und Sport zuzuleiten welche sich auf Beschaffungen für den Jugendbereich beschränken.
c. der Bereich Kultur und Sport prüft die eingereichten Belege und ermittelt den auszuzahlenden Zuschuss. Sollte der festgelegte Maximalbetrag überschritten werden, erhöht sich dieser nicht. Sollte der Maximalbetrag unterschritten werden wird der Zuschuss anteilig 1:1 gekürzt.
d. sollte ein Verein für Anschaffungen im Jugendbereich weitere Förderungen (Zuschüsse, Spenden, Sponsoring o.ä.) erhalten sind diese dem Bereich Kultur und Sport unaufgefordert, spätestens mit einreichen der Belege zum 31.10. eines Jahres anzuzeigen. Sollte dies nicht geschehen werden alle Zahlungen seitens des Bereich Kultur und Sport eingestellt.
e. der Vorsitzende des Vereins hat den eingereichten Belegen durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass die Anschaffungen ausschließlich dem Jugendbereich zugutegekommen sind.


