Zuschuss zu den Kosten der Nutzung des Ostparkbades
Buchstabe H der Sportförderungsrichtlinien
1. Die Schwimmsporttreibenden Sportvereine, dies sind insbesondere:
- die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft - Ortsgruppe Frankenthal e. V.
- der Frankenthaler Schwimmverein von 1897 e. V.
- die Behindertenabteilung der Turngemeinde von 1846 Frankenthal e. V.
werden bei der Nutzung des Frankenthaler Ostparkbades hinsichtlich der Kosten wie folgt entlastet:
- Die Gebühren zur Nutzung des Hallenbades werden in vollem Umfang übernommen.


