Antrag auf Fahrtkostenzuschuss
Buchstabe G der Sportförderungsrichtlinien
1. Für Mitglieder Frankenthaler Sportvereine, die sich für die Teilnahme an einem Endkampf einer Deutschen Meisterschaft qualifizieren konnten, wird ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt.
2. Als Deutsche Meisterschaft gilt nur die Meisterschaft, die von dem zuständigen Fachverband des Deutschen Sportbundes ausgeschrieben und vergeben wird. Eine Deutsche Meisterschaft wird nur anerkannt, wenn der Fachverband als Spitzenverband Mitglied des Deutschen Sportbundes ist.
3. Die Höhe des Zuschusses pro aktivem Teilnehmer, Trainer und Betreuer beträgt 50% der Kosten für eine Bahnfahrt (2. Klasse) von Frankenthal (Pfalz) Hauptbahnhof zum Wettkampfort. Der Zuschuss wird auch gewährt, wenn andere Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden.
4. In Sonderfällen können globale Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an herausragenden sportlichen Veranstaltungen, wie z.B. Europa- und Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, gewährt werden, über deren Höhe gesondert zu entscheiden ist. Die angefallenen Fahrtkosten sind zu belegen.
5. Eine Beantragung der Fahrtkostenzuschüsse hat spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung unter Nachweis der tatsächlichen Teilnehmerzahl (Namensliste mit Unterschriften und Ergebnislisten) zu erfolgen.
6. Weitere Zuwendungen welche der Verein von anderen Stellen für die beantragte Veranstaltung erhält, sind zwingend anzugeben.
7. Pro Jahr und Verein können maximal 2.000,-€ als Fahrtkostenzuschuss ausgezahlt werden.


