Bebauungsplan „Eppstein, Industriegebiet Am Römig, 4. Abschnitt“
Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans „Eppstein, Industriegebiet Am Römig, 4. Abschnitt“ gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eppstein, Industriegebiet Am Römig, 4. Abschnitt“ gliedert sich in der Gemarkung Eppstein in 4 Teilbereiche:
Teilbereich 1
Teilbereich 1, der im Wesentlichen die geplanten Bauflächen beinhaltet, wird begrenzt
im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 1365/1, eine Linie in geradliniger Verlängerung auf die östliche Grenze des Flurstücks 1395/6 und die südliche Grenze des Flurstücks 1472
im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstücks 1485/7
im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1377/3 bzw. durch die geradlinige Verlängerung dieser Grenze nach Osten auf die östliche Grenze des Flurstücks 1396/5, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1405/13 und 1405/29 sowie – zwischen den Flurstücken 1405/13 und 1405/29 - durch den nördlichen Rand der Fahrbahn der Straße „Am Römig“,
im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 1396/5, 1396/2, 1370/3 und 1371/1
Teilbereich 2
Teilbereich 2, der naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen umfasst, wird begrenzt
im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 1193, deren geradlinige Verlängerung auf das Flurstück 1190/2 und die nördliche Grenze des Flurstücks 1190/2
im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstücks 1350/1
im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1174/1. Eine Linie von der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 1174/1 auf die nordwestliche Ecke des Flurstücks 1174/2 und die nördliche Grenze des Flurstücks 1174/2.
im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 1060/3.
Teilbereich 3
Teilbereich 3, der naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen sowie der geplanten Flächen für Versorgungsanlagen umfasst, wird begrenzt
im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 1395/2
im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstücks 1485/5
im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1485/7
im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 1506
Teilbereich 4
Teilbereich 4, der naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen umfasst, wird begrenzt
im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 2445
im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstücks 2368
im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 2435
im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 1741/8
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Eppstein
im Teilbereich 1 die Flurstücke 1370/4, 1371/2, 1395/8 teilweise, 1396/5 teilweise, 1405/25, 1405/26, 1405/40 teilweise, 1410/1, 1420, 1424, 1425, 1430, 1436, 1440, 1450/1, 1455/1, 1455/2, 1455/3, 1455/4, 1456, 1460/1, 1460/2, 1466, 1471 und 1471/2.
im Teilbereich 2 die Flurstücke 1190/1, 1190/2 und 856/8 teilweise.
im Teilbereich 3 die Flurstücke 1486/1, 1486/2, 1490, 1494 und 1496.
im Teilbereich 4 die Flurstücke 2443 und 2444.