Wahlzettel in verschiedenen Farben

Bundestagswahl

Bundestagswahl

Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag


Wahlberechtigte können eine Person wählen, die den Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag besteht aus gewählten Volksvertreter (Abgeordneten). Die Wahlzeit beträgt vier Jahre. 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Weibliche Person mit Laptop auf dem Schoß von schräg oben fotografiert

Kandidatenportal zur Bundestagswahl 2025

Um die Einreichung von Wahlvorschlägen zu erleichtern, wird von der Bundeswahlleiterin das Kandidatenportal zur Verfügung gestellt. Hierüber werden die Anwender durch den Einreichungsprozess geführt. Sie bekommen Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen der Vordrucke. Eine Plausibilitätsprüfung verhindert Fehler und die Daten werden automatisiert übermittelt.

Einen Zugang zum Portal kann per Mail an wahlen@frankenthal.de beantragt werden.

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 

am 26. September 2021

 Der Bundeswahlleiter - YouTube  

Schreiben Sie uns via  briefwahl@frankenthal.de

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de

Ausgeblendete FAQ-Inhalte

Wahlbenachrichtigung

Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. 

Personen, die bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber annehmen, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall, ab dem 23.08.2021, mit dem Wahlamt (Briefwahlbüro) unter der Telefonnummer 06233 – 66 77 44 7 oder 06233 - 89 548 in Verbindung setzen. 


Wo kann ich wählen?

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 26. September 2021 von 8 bis 18 Uhr möglich.

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.

Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bereithalten.


Wie kann man per Briefwahl teilnehmen?

 Bitte nutzen Sie das folgende Formular:

Antragsformular

Der Antrag per E-Mail ist an die folgende E-Mail-Adresse zu richten:

briefwahl@frankenthal.de

Per Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)

Hier werden Sie bei der Eingabe der notwendigen Informationen durch das Verfahren unterstützt.

Der Link zum Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) lautet:

https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204

Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code führt direkt zu dieser Adresse.

Im Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro wurde zum Schutz der Wählerinnen und Wähler erneut in größere Räumlichkeiten verlegt und ist vom 23.08.2021 - 24.09.2021 in der Fußgängerzone, Speyerer Straße 16, geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, allerdings ist aufgrund der Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten zu rechnen. Eine Erfassung der Personalien über die Luca-App oder einen Vordruck, sowie das dauerhafte tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sind zwingend erforderlich. Zu Stoßzeiten können auch Warteschlagen im Freien nicht vermieden werden. Hier ist keine Überdachung gewährleistet. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, wird dringend empfohlen vorrangig die Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu nutzen und auf eine persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro zu verzichten.


Öffnungszeiten und Adresse Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro in der Speyerer Straße 16 (ehemals Schuhhaus Dielmann) ab dem 23.08.2021 wie folgt geöffnet:

Montag - Freitag                08.00 - 12.00 Uhr

Montag - Mittwoch            14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                         14.00 - 18.00 Uhr

Freitag, 24.9.                       08.00 – 18.00 Uhr (ohne Mittagspause)

Sowie unter der Telefon-Nr. 06233/66 77 44 7 ab dem 23.08.2021 erreichbar

Am 24.09.2021 ist das Briefwahlbüro durchgehend von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. An diesem Tag endet auch die reguläre Frist zur Beantragung der

Briefwahl. Danach werden nur noch Ausnahmen genehmigt, z. B. bei plötzlicher Krankheit.


Bis wann kann ich per Briefwahl wählen?

Am 24.09.2021 ist das Briefwahlbüro durchgehend von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt um die Unterlagen abzugeben. An diesem Tag endet auch die reguläre Frist zur Beantragung der Briefwahl. Danach werden nur noch Ausnahmen genehmigt, z. B. bei plötzlicher Krankheit.

Bei Versand mittels eines Postdienstleisters sind die Wahlbriefe so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltag, Sonntag, 26.09.2021, bis 18.00 Uhr, eingehen.

Innerhalb der Bundesrepublik sollte der Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 22.09.2021, in den Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert, er muss daher nicht frankiert werden.

Der Wahlbrief muss im Ausland ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür trägt die Briefwählerin/der Briefwähler.

Wahlbriefe können auch bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) abgegeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses eingeworfen werden. In diesem Falle müssen sie bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Wahl des 20. Deutschen Bundeswahl endet am Sonntag, den 26.09.2021, um 18.00 Uhr.

Fragen und Antworten zur Bundestagswahl

  • Wie wähle ich?

    Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl des Abgeordneten seines Wahlkreises und einer Stimme für die Wahl einer Landesliste.

  • Wie kann man per Briefwahl teilnehmen?

    Die Teilnahme kann auf verschiedene Wege beantragt werden:

    Per Post

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zur Vereinfachung des Verfahrens ein Antrag vorgegeben. Dieser Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben, und in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung zu senden oder einzuwerfen.

    Per E-Mail

    Zur Beantragung per E-Mail sind der Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers bzw. der Antragstellerin anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

    Per Telefon 

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

  • Wahl im Briefwahlbüro

    Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

  • Briefwahlunterlagen für eine andere Person

    Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die schriftliche Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

  • Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslanddeutsche

    Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.


Archiv

  • Bundestagswahl 2021

    Wahlberechtigte 2021 (Stand: 20.08.2021): 32.560

    zum Vergleich 2017 // Wahlberechtigte 2017: 33.743 -  Wahlbeteiligung 2017: 73,67 %

    In diesem pdf-Dokument finden Sie die einzelnen Wahlbezirke . Von 32.565 Wahlberechtigten haben über 23.000 Frankenthalerinnen und Frankenthaler gewählt - über 12.000 davon haben an der Briefwahl teilgenommen. Die Wahlbeteiligung lag bei 71,4%. Es handelt sich um ein vorläufiges Ergebnis vom 26.9, das amtliche Endergebnis folgt.

    Zu den Amtlichen Endergebnissen der Bundestagswahl 2021 des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz. Ergebnisse


  • Bundestagswahl 2017

    Wahlberechtigte 2017: 33.743 

    Wahlbeteiligung 2017: 73,67 %

    Zu den Amtlichen Endergebnissen der Bundestagswahl Wahlkreis 207 Ludwigshafen/Frankenthal in 2017. Ergebnissen

    Als Wahlkreisabgeordneter wurde Torbjörn Kartes (CDU) gewählt. 

    Im Wahlkreis 207 sind rund 215.000 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen.

    Das Gebiet des Wahlkreises 207 setzt sich aus folgenden Gemeinden zusammen:

    ·         Kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

    ·         verbandsfreie Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt

    ·         Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim mit den Gemeinden Dannstadt-   Schauernheim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau

    ·         Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim mit den Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Kleinniedesheim und Lambsheim

    ·         Verbandsgemeinde Maxdorf mit den Gemeinden Birkenheide, Fußgönnheim und Maxdorf

    ·         Verbandsgemeinde Rheinauen mit den Gemeinden Altrip und Neuhofen, die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Rheinauen sind dem Wahlkreis 208 Neustadt-Speyer zugeordnet. 

    Zum Kreiswahlleiter des Wahlkreises 207 wurde der Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal (Pfalz), Martin Hebich, bestellt. Zum Stellvertreter wurde der Bürgermeister der Stadt Frankenthal (Pfalz), Andreas Schwarz, bestellt. Frankenthal bildet zusammen mit Ludwigshafen den Wahlkreis 207 Ludwigshafen/Frankenthal.