Neue Bioabfallverordnung ab 1. Mai

Neue Bioabfallverordnung ab 1. Mai

Zum 1. Mai 2025 tritt die neue Bioabfallverordnung bundesweit in Kraft. Auch der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF) wird die neuen Vorgaben in der Abfallwirtschaft umsetzen und verstärkt auf eine saubere Trennung von Bioabfällen achten.

Ziel der neuen Regelung ist es, die Qualität des eingesammelten Bioabfalls deutlich zu verbessern. Bioabfälle dürfen künftig keinerlei Störstoffe wie Plastiktüten, Glas, Metall oder andere Fremdstoffe enthalten. Der Frankenthaler Bioabfall wird in der Vergärungsanlage der ZAK Kaiserslautern verarbeitet um daraus Energie in Form von Biogas sowie Kompost aus dem Gärrest zu gewinnen. Die ungewollten Fremdstoffe verschlechtern nicht nur die Kompostqualität, sondern erschweren auch die umweltgerechte Verarbeitung in der Bioabfallanlage.

Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb bittet deshalb alle Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger die Biotonne sorgfältig zu befüllen und auf die richtige Abfalltrennung zu achten. Der EWF führt Abfallkontrollen durch und wird zukünftig falsch befüllte Tonnen ungeleert stehen lassen und zu deren Nachsortierung aufrufen.

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