Abwassergruben

Abwassergruben

Bei Abwassergruben (§ 13 Entwässerungssatzung) wird das gesamte Schmutzwasser in geschlossenen Gruben gesammelt, durch unser Saugfahrzeug abgeholt und zur Fäkalannahmestelle im Bereich des Wertstoffcenters gefahren. Hier wird es mit dem Abwasser der Stadt Frankenthal in die Großkläranlage der BASF gefördert.

Diese Gruben sind in einem Turnus von 10 Jahre zu Warten. Die beinhaltet eine restlose Grubenentleerung und Reinigung mit Wasser durch einen Fachbetrieb, sowie eine visuelle Kontrolle der Innenwände, der Decke und des Zulaufes auf Korrosion respektive Dichtigkeitsprüfung nach DIN 1986-30.

Das Niederschlagswasser darf nicht in die Gruben eingeleitet werden. Es ist vor Ort zu verwerten oder zu versickern.

Aus Gründen des Umweltschutzes wird durch die Wasserbehörde gefordert, dass Gruben, die mit vertretbarem finanziellem Aufwand beseitigt werden können, durch einen leitungsgebundenen Anschluss an das öffentliche Kanalsystem ersetzt werden.

Hinweis

Gruben mit Überlauf sind Absetzgruben und werden auch als mechanische Kleinkläranlagen bezeichnet. Diese sind seit Jahren in Frankenthal und seinen Ortsteilen nicht mehr zulässig. Bestehende Anlagen dürfen jedoch befristet betrieben werden, falls ein Wasserrecht erteilt wurde. Ein erteiltes Wasserrecht können Sie im digitalen Wasserbuch des Landes überprüfen. Uns ist jedoch keine Erlaubnis bekannt.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Grube einen Überlauf hat, dann melden Sie sich bitte bei der Unteren Wasserbehörde oder bei uns.

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