Die Abfallbehälter in Frankenthal

Abfallbehälter

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Ihr Abfall - Unsere Aufgabe


Altpapier

Altpapier sammeln heißt, aktiv die Umwelt schonen. Während Ressourcen immer knapper werden, hat sich Altpapier zum wertvollen Rohstoff entwickelt. Die Erlöse aus der Altpapierverwertung fließen in den städtischen Abfallgebührenhaushalt ein und kommen damit dem Gebührenzahler zugute.

Was darf in die Altpapiertonne?

  • Zeitungen und Illustrierte
  • Prospekte und Broschüren
  • Pappe und Kartonagen
  • Schreib- und Computerpapier
  • Hefte, Bücher und Kataloge
  • Papierverpackungen auch mit dem grünen Punkt
  • Faltschachteln

Was darf nicht in die Altpapiertonne?

  • stark verschmutztes Papier
  • Kohle- und Durchschreibepapier
  • mit Kunststoff oder Metall beschichtetes Papier
  • Getränkekartons
  • Hygienepapier wie Papiertaschentücher
  • Tapeten und Tapetenreste
  • Müllbeutel

Abholung

Die Altpapiertonnen werden in den folgenden Größen angeboten:

  • 120 Liter
  • 240 Liter
  • 1.100 Liter

Abfuhr alle vier Wochen ab 06:00 Uhr am Straßenrand.
Bei Straßenbauarbeiten müssen die Abfallbehälter an die nächst befahrbare Straße gebracht werden.

Zusätzlicher Service des EWF 

  •  Kostenlose Abgabe von Altpapier im Wertstoffcenter
  •  Gebührenpflichtige Mitnahme von Beistellungen von Papier, Pappe und Kartonagen, die neben der Papiertonne bereitgestellt werden

Tipps zum Sammeln von Altpapier

  • Papier muss lose gesammelt werden und nicht in Müllbeuteln oder Plastiktüten
  • Papier muss trocken, sauber und ohne Fremdstoffe sein, wie Schnüre, Klebestreifen oder Klammern

Restmüll

In die graue Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht recycelt werden können. Diese Abfälle werden im Müllheizkraftwerk Ludwigshafen verbrannt und die bei der Verbrennung entstehende Wärme wird zur Fernwärme genutzt und zu Strom umgewandelt.

Was darf in die Restmülltonne?

  • Asche
  • Durchschreibe- und Kohlepapier
  • Geschirrbruch wie Keramik, Porzellan, Ton, Steingut
  • Hygieneabfälle wie Windeln, Tampons, Binden
  • Mineralisches Kleintierstreu (z.B. aus Bentonit, Silikat)
  • Plastikteile, wie Spielzeug, Schüsseln
  • Schallplatten, Musik- und Videokassetten
  • Staubsaugerbeutel
  • stark verschmutztes Papier
  • Tapeten, Tapetenreste, Textilreste

Was darf nicht in die Restmülltonne?

  • Altglas
  • Bauschutt
  • Bioabfall
  • Grünabfall
  • Papier, Pappe
  • Schadstoffe
  • Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt

Abholung

Die Restmülltonnen werden gegen Gebühr in folgenden Größen angeboten

  • 60 Liter
  • 80 Liter
  • 120 Liter
  • 180 Liter
  • 240 Liter
  • 1.100 Liter

Die Behältergröße der Restmülltonne wird anhand der Personenzahl Ihrer Abrechnungseinheit ermittelt. Das Mindestvolumen beträgt 10 Liter pro Person und Woche.

Abfuhr alle vier Wochen ab 06:00 Uhr am Straßenrand.
Bei Straßenbauarbeiten müssen die Abfallbehälter an die nächst befahrbare Straße gebracht werden.

Die Abfallbehälter dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Abfälle dürfen nicht in die Abfallbehälter eingestampft werden. Neben dem Abfallbehälter abgestellte Abfälle werden nicht mitgenommen. Ausnahme: städtischer Abfallsack, Windelsack.

Zusätzlicher Service des EWF 

Als zusätzliches Serviceangebot stellt der EWF Windelsäcke für Familien mit Kleinkindern oder Pflegefällen kostenlos zur Verfügung. Die gekennzeichneten Windelsäcke, die nur der Entsorgung von Windeln dienen, werden gegen Angabe der Anschrift und Nutzung an den entsprechenden Personenkreis kostenfrei an folgenden Stellen ausgegeben: 

  • EWF, Ackerstraße 24, Gebäude 1, Zimmer 4
  • Bürgerservice
  • Vorortverwaltungen

Der Windelsack kann am regulären Leerungstag neben der Restmülltonne bereitgestellt bzw. auf den Betriebsgeländen des EWF in der Ackerstraße 24 und im Nachtweideweg 17 a sowie im Wertstoffcenter während der Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden.

Was, wenn einmal große Mengen Restabfall anfallen?

Manchmal gibt es nicht alltägliche Ereignisse oder kleine Renovierungsaktionen, die schnell die Restmülltonnen überquellen lassen. Da schaffen die "roten Restabfallsäcke des EWF's" schnelle Abhilfe. Die Restabfallsäcke erhalten sie beim EWF-Bürgerbüro oder beim Bürgerservice im Rathaus  zum Preis von 7,00 EUR pro Stück.

Biotonne

Mit der getrennten Erfassung von Bioabfall wird ein wichtiger Beitrag zur regenerativen Energieversorgung und Ressourcenschonung geleistet.

Was darf in die Biotonne?

  • Brot- und Backwarenreste
  • Eierschalen
  • Fleisch-, Wurst- und Fischreste
  • Gemüse- und Obstreste (auch Zitrusfrüchte)
  • Hobel- und Sägespäne von unbehandeltem Holz
  • Käse- und Milchproduktreste
  • Kaffeesatz mit Papierfilter
  • Kleintierstreu aus pflanzlichen Materialien
  • Knochen- und Fischgräten
  • Küchenpapier zur Feuchtigkeitsaufnahme
  • Nussschalen
  • Servietten zur Feuchtigkeitsaufnahme
  • Verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
  • Verwelkte Blumen

Was darf nicht in die Biotonne?

  • Altglas
  • Asche
  • Bauschutt
  • Hygieneartikel
  • Hundekotbeutel
  • Kehrricht
  • Keramik
  • Kleintierstreu aus mineralischen Materialien
  • Plastiktüten
  • Schadstoffe
  • Verdorbene Lebensmittel mit Verpackung
  • Schadstoffe
  • Zigarettenkippen

Tipps für die Sammlung von Bioabfall

  • Nutzen Sie bitte für die Sammlung der Bioabfälle Papiertüten.
  • Bioabfall in Zeitungspapier, Papiertüten oder Küchenpapier verpackt in die Biotonne, bindet die Feuchtigkeit und bremst Fäulnisprozesse.
  • Den Deckel der Biotonne stets geschlossen halten.
  • Im Sommer die Tonne an einen kühlen, schattigen Platz stellen.
  • Im Winter die Tonne an einen geschützten warmen Standort stellen.

Abholung

Die Biotonnen werden gegen Gebühr in folgenden Größen angeboten:

  • 40 Liter
  • 60 Liter
  • 80 Liter
  • 120 Liter
  • 240 Liter
  • 660 Liter

Die Behältergröße der Biotonne wird anhand der Personenzahl Ihrer Abrechnungseinheit ermittelt. Das Mindestvolumen beträgt 7 Liter pro Person und Woche.

Abfuhr alle vier Wochen ab 06:00 Uhr am Straßenrand.
Bei Straßenbauarbeiten müssen die Abfallbehälter an die nächst befahrbare Straße gebracht werden.

Die Abfallbehälter dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Abfälle dürfen nicht in die Abfallbehälter eingestampft werden. Neben dem Abfallbehälter abgestellte Abfälle werden nicht mitgenommen. Ausnahme: städtischer Abfallsack, Windelsack.

Zusätzlicher Service des EWF 

Sie haben die Möglichkeit, den Biotonnendeckel gegen einen Biofilterdeckel austauschen zu lassen. Der Biofilterdeckel kann gegen Geruchsbelästigung und Fliegenbildung vorbeugen. Bitte beachten Sie, dass der Filter in dem Deckel alle zwei Jahre ausgetauscht werden muss. Die Nachrüstung des Deckels kann schriftlich und gegen Gebühr beantragt werden.

  • Bioabfallbehälter bis 120 Liter Fassungsvermögen für 51,31 € je Filterdeckel
  • Bioabfallbehälter 240 Liter für 61,56 € je Filterdeckel

Antrag auf Befreiung der Anschluss- und Benutzungspflicht der Biotonne bzw. frei wählbares Behältervolumen der Biotonne

Bei folgenden Voraussetzungen kann auf Antrag eine Befreiung der Anschluss- und Benutzungspflicht der Biotonne bzw. ein frei wählbares Bioabfallbehältervolumen beantragt werden:

Eine Gartenfläche von mindestens 30 qm auf dem Grundstück pro an die Eigenkompostierung angeschlossene Person und das Vorhalten eines Komposters oder Komposthaufens mit in Rotte befindlichem Material auf dem Grundstück.

Zudem muss nachgewiesen werden, dass kein Bioabfall über die Restmülltonne entsorgt wird. Dies wird vom Eigen- und Wirtschaftsbetrieb in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.

Alternativ kann der Antragsteller nach Erfüllung derselben Antragskriterien auch frei ein Bioabfallbehältervolumen wählen. Diese Möglichkeit soll hauptsächlich für Haushalte gelten, bei denen gekochte oder rohe Speisereste tierischer Herkunft anfallen, welche nicht über den Komposter entsorgt werden dürfen.

Wertstoffsack

Die Entsorgung der Leichtverpackungen - Gelber Sack - ist privatwirtschaftlich über die Duales System Deutschland GmbH organisiert. Die Sammlung und Verwertung der Leichtverpackungen wird alle drei Jahre durch die DSD GmbH ausgeschrieben und vergeben. Zur Zeit ist in Frankenthal die Firma Jakob Becker Entsorgungs-GmbH, Niederlassung Schifferstadt, mit der Sammlung der Gelben Säcke von der DSD GmbH beauftragt. Bei Fragen zur Sammlung oder Abholung der Gelben Säcke wenden Sie sich bitte direkt an das Unternehmen.

Nach der Novellierung der Verpackungsverordnung müssen Verpackungen nicht mehr gekennzeichnet werden. Durch die Zulassung weiterer Systeme für die Rücknahme von Verpackungen können Sie demnach kein Zeichen, den Grünen Punkt oder andere Zeichen für die Rücknahme finden.

Was darf in den Wertstoffsack?

Kunststoffe

  • Folien: Tragetaschen, Beutel
  • Flaschen: Plastikflaschen (ohne Pfand) Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel
  • Becher: Milchprodukte, Margarine,..
  • Obst- und Gemüseschalen und andere geschäumte Verpackungen Styropor-Formteile

Verbundstoffe

  • Getränke- und Milchkartons
  • Vakuumverpackungen
  • Blisterverpackungen

Metall

  • Konserven, Getränkedosen
  • Verschlüsse
  • Alu-Schalen, Alu-Deckel

Was darf nicht in den Wertstoffsack?

  • Altglas
  • Bauschutt
  • Bioabfall
  • Grünabfall
  • Papier, Pappe
  • Schadstoffe
  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Glas

Abfuhr der gelben Säcke alle 14 Tage ab 06:00 Uhr am Straßenrand.
Bei Straßenbauarbeiten müssen die gelben Säcke an die nächst befahrbare Straße gebracht werden.

Sie benötigen Gelbe Säcke?

Bei Bedarf erhalten Sie Gelbe Säcke - maximal 2 Rollen pro Haushalt - bei folgenden Stellen:

  • EWF, Ackerstraße 24
  • Wertstoffcenter, Starenweg 54
  • Kompostanlage
  • an allen Müllfahrzeugen
  • Vorortverwaltungen

Für das Recycling ist es nicht notwendig, Joghurtbecher oder andere Verpackungen zu spülen. Generell müssen Verpackungen für das Recycling nur restentleert ("löffelrein") sein.

Gelbe Säcke können auch beim Wertstoffcenter abgegeben werden.