Straßenreinigung
Zum 1. Januar 2026 treten in Frankenthal eine neue Straßenreinigungssatzung und eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung in Kraft. Die wichtigste Botschaft vorweg: Für den überwiegenden Teil der Frankenthalerinnen und Frankenthaler bleibt alles wie bisher. Über 90 Prozent der Anlieger reinigen ihre Straße weiterhin selbst und zahlen keine Gebühren.
Neu ist: Dort, wo die Stadt selbst reinigt, erhebt sie dafür in Zukunft anteilig Gebühren. Zudem wurden weitere Straßen in die städtische Reinigung aufgenommen. Damit schafft die Stadt erstmals eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.
Warum neue Satzungen notwendig sind
Frankenthal war die letzte kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz ohne Straßenreinigungsgebührensatzung. Die Einführung wurde aufsichtsrechtlich von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie vom Rechnungshof gefordert. Ab dem 1. Januar 2026 gelten nun klare, transparente und rechtssichere Regeln dazu, wer reinigt, wie oft gereinigt wird und wer die Kosten trägt.
Grundsatz bleibt: Reinigungspflicht liegt bei den Anliegern
Auch künftig gilt: Die Straßenreinigung ist grundsätzlich Aufgabe der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Dazu zählen in der Regel Geh- und Radwege, die Fahrbahn bis zur Straßenmitte, Straßenrinnen sowie angrenzende Grün- und Seitenstreifen bis zu einer Breite von drei Metern. Die Reinigung muss mindestens einmal im Monat erfolgen, bei Bedarf auch häufiger. Chemische Unkrautvernichtungsmittel sind nicht erlaubt.
Wo die Stadt reinigt, fallen Gebühren an
In rund 70 Straßen und Plätzen übernimmt künftig die Stadt Frankenthal ganz oder teilweise die Reinigung. In diesen Fällen werden die Anlieger anteilig an den Kosten beteiligt, geregelt über die neue Gebührensatzung. Die Stadt trägt dabei einen Gemeindeanteil, da Straßen nicht nur den Anliegern, sondern auch der Allgemeinheit dienen.




