Elektro- und Elektronikgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte

Elektro-Altgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwertet werden können. Umgekehrt können diese auch Schadstoffe enthalten, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen Altgeräte und Batterien getrennt vom Hausmüll über die offiziellen Rücknahmestellen - z. B. Wertstoffhof oder im Handel - entsorgt werden.

Seit dem 01.12.2018 gibt es neue Vorgaben zur Sammlung von Elektrogeräten. Sie werden im Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG - geregelt. Ab diesem Zeitpunkt gehören auch Möbel wie z. B. elektrisch verstellbare Sessel oder Sofas beziehungsweise Schränke mit Beleuchtung zum Elektroschrott.

Wohin mit den Elektro-Altgeräten

Elektro-Altgeräte können Sie im Wertstoffcenter abgeben.
Der EWF bietet außerdem einen gebührenpflichtigen Abholservice für alle Elektro- und Elektronikgeräte.

Was sind Elektro-Altgeräte?

Sobald elektrische Energie zum Einsatz kommt, die entweder direkt aus dem Stromnetz entnommen oder über Akkumulatoren bzw. Batterien bezogen wird, handelt es sich um ein Elektrogerät. Als Erkennungszeichen dient das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das Sie auf dem Gerät selbst, dem Garantieschein oder in der Gebrauchsanweisung finden können.

Batterien und Akkus

Wenn Batterien oder Akkus nicht fest in Elektro-Altgeräten verbaut sind (z. B. Akkuschrauber) müssen diese vor der Entsorgung aus dem Elektro-Altgerät entnommen und getrennt im Wertstoffcenter entsorgt werden.

Elektro-Altgeräte werden grundsätzlich in 6 verschiedene Gruppen eingeteilt:


Gruppe 1 - Wärmeüberträger

Kühlschränke und Gefriergeräte, Klimageräte, Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie, ölgefüllte Radiatoren usw.

Gruppe 2 - Bildschirme, Monitore

Fernsehgeräte, Monitore, Notebooks, Tablets, E-Book-Reader usw.

Gruppe 3 -Gasentladungslampen

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Solariumröhren, usw.

Gruppe 4 - Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung von mehr als 50 cm

Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde, Mikrowellen, elektrische Kochplatten, Spielzeuge, elektrischer Sessel, Musikausrüstungen und Heizgeräte usw.

Gruppe 5 - Kleingeräte bei der die größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm sein muss 

Informations- und Telekommunikationstechnik, Staubsauger, Bügeleisen, Wasserkocher, Föhn, Uhren, Wecker, Waagen, Rasenmäher, Toaster, Akkubohrer, Rechner, Drucker,
Faxgeräte, Blinkeschuhe usw.

Photovoltaikmodule

Gruppe 6 - Photovoltaikmodule