Frankenthal nachts im Schnee

Eis und Schnee

Eis und Schnee

Wenn der Winter Einzug hält sind die Mitarbeiter des Eigen- und Wirtschaftsbetriebes Frankenthal für Sie unterwegs. 

Der EWF ist für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb Frankenthals verantwortlich.
Nach Straßenreinigungssatzung ist es die Aufgabe der Anliegerinnen und Anlieger, den Gehweg schnee- und eisfrei zu halten.

Verantwortlichkeit der Anwohner

In welchem Umfang sind die Anliegerinnen und Anlieger für den Winterdienst verantwortlich?

  • Der Winterdienst auf Gehwegen ist Aufgabe der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.
  • Auf Gehwegen muss ein Streifen mit einer Breite von 1,50 m geräumt und gestreut werden.
  • Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein 1,50 m breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße geräumt und gestreut werden. 
  • Auch bei gemeinsamen Geh- und Radwegen muss ein Streifen mit einer Breite von 1,50 m geräumt und gestreut werden.
  • Für den Winterdienst auf öffentlichen Parkbuchten vor dem Grundstück sind ebenfalls die Anlieger verantwortlich.

Egal ob Sie Eigentümer, Mieter oder Pächter sind, laut Straßenreinigungssatzung ist es Ihre Aufgabe, den Gehweg schnee- und eisfrei zu halten.

Wie muss geräumt und gestreut werden?

  • Zunächst ist der Schnee unverzüglich innerhalb des verpflichtenden Zeitraumes zu räumen, damit erst gar keine Glätte entsteht. Sollten sich dennoch Schnee- und Eisglätte bilden, muss gestreut werden. Wenn die Streumittel nicht mehr wirken, ist das Eis zu beseitigen.
  • Für den Winterdienst auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen ist die Verwendung von Streusalz zum Streuen nicht gestattet.
  • Es dürfen nur abstumpfende Streumittel, wie Schotter, Splitt, Kies, Granulat, Streusand benutzt werden.
  • Die Entfernung der aufgebrachten Streumittel nach Ende der Winterwetterlage gehört zum Winterdienst.
  • Die Straßenrinne und die Gullys müssen von Schnee und Eis freigehalten werden, damit das Schmelzwasser ablaufen kann.
  • Der Schnee ist am Gehwegrand so anzuhäufen, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geräumt werden. 

Bis wann muss geräumt und gestreut werden?

  • Montag bis Freitag     7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Samstag                       8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage  9:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind spätestens bis zum Beginn der Räumpflicht des folgenden Tages zu entfernen.

Bei länger anhaltendem Schneefall muss bis 20:00 Uhr in angemessenen Zeitabständen geräumt und gestreut werden.