Eigenkompostierung

Eigenkompostierung

Mit der Eigenkompostierung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung. 

Mit der Verwendung von Kompost statt Torf tragen Sie ebenfalls dazu bei, die ökologisch wertvollen Moore zu erhalten.

Was darf kompostiert werden

Grundsätzlich kann alles, was Kohlenstoff in biologisch abbaubarer Form enthält, kompostiert werden. Je vielseitiger das Ausgangsmaterial, desto wertvoller ist der erzeugte Kompost.

Geeignete Abfallstoffe

  • Obst- und Gemüsereste
  • Rückstände aus Kaffee- und Teefiltern
  • Eier- und Zwiebelschalen
  • Baum- und Heckenschnitt,
  • Grünschnitt, Laub
  • Schnittreste von Blumen und Zierpflanzen
  • verwelkte Blumen
  • Erde aus Töpfen und Kübeln

Ungeeignete Abfallstoffe

  • Schalen von Südfrüchten
  • Ein- oder mehrfarbig bedrucktes Papier (Illustrierte, Hochglanzpapier)
  • Speiseabfälle, besonders Fisch- und Fleischreste

Antrag auf Befreiung der Benutzungspflicht der Biotonne bzw. frei wählbares Behältervolumen der Biotonne

Bei folgenden Voraussetzungen kann auf Antrag eine Befreiung der Anschluss- und Benutzungspflicht der Biotonne bzw. ein frei wählbares Bioabfallbehältervolumen beantragt werden:

Eine Gartenfläche von mindestens 30 qm auf dem Grundstück pro an die Eigenkompostierung angeschlossene Person und das Vorhalten eines Komposters oder Komposthaufens mit in Rotte befindlichem Material auf dem Grundstück.

Zudem muss nachgewiesen werden, dass kein Bioabfall über die Restmülltonne entsorgt wird. Dies wird vom Eigen- und Wirtschaftsbetrieb in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.

Alternativ kann der Antragsteller nach Erfüllung derselben Antragskriterien auch frei ein Bioabfallbehältervolumen wählen.  Diese Möglichkeit soll hauptsächlich für Haushalte gelten, bei denen gekochte oder rohe Speisereste tierischer Herkunft anfallen, welche nicht über den Komposter entsorgt werden dürfen.