Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:

    • Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung 
    • Altlastenerkundung 
    • Brunnen
    • geochemische Untersuchung
    • geophysikalische Untersuchung
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen
    • Bohrung und Pump-  beziehungsweise Schluckversuch
    • Grundwassermessstelle 
    • Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
    • Kartierung (außer Basisbohrung)
    • Rohstofferkundungsbohrung
    • sonstige Aufschlusszwecke

    Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss gemeldet haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragsfrist: 1 Monat

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
  • Kurztext

    • Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser
    • Bohrarbeiten bzw. Erdaufschlüsse, die Bewegungen oder Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, müssen gemeldet werden
    • Arbeiten müssen mindestens 1 Monat vor Beginn bei zuständiger Behörde angezeigt werden
    • Bauvorhaben darf nach Einreichen der Anzeige begonnen werden
    • zuständig:
      • zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte
      • untere Wasserbehörden
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

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