Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

  • Leistungsbeschreibung

    Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:

    Fahrerlaubnis Klasse D:

    • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
    • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

    Fahrerlaubnis Klasse DE:

    • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
    • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

    Fahrerlaubnis Klasse D1:

    • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
    • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
    • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

    Fahrerlaubnis Klasse D1E:

    • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
    • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
    • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung.

  • Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.

    Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:

    Fahrerlaubnis Klasse D:

    • Fahrerlaubnis: B
    • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse DE:

    • Fahrerlaubnis: D
    • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse D1:

    • Fahrerlaubnis: B
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse D1E:

    • Fahrerlaubnis: D1
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
    • leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
    • Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 35,70 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
    Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

    Antragsfrist: 6 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

  • Weiterführende Informationen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung oder gegebenenfalls an Ihre örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde beziehungsweise der Verbandsgemeindeverwaltung.

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