Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

    Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

    Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

    Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

    Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    WICHTIG !

    Sehr geehrte Antragsstellende,

    bitte lesen Sie die Hinweise der Online-Vorbereitung sorgfältig durch und nutzen Sie die Angaben der Unterlagenliste als Unterstützung.

    Bitte beachten Sie in der Antragsstrecke zu Punkt 2 Bonität, im Teil der Finanziellen Leistungsfähigkeit Teil 1, zum Absatz der Frage zu den laufenden Einkünften und verfügbarem Vermögen:

    Das Einsetzen von Vermögen bei keinen oder nur zu geringen laufenden Einkünften ist nur in Ausnahmefällen zur Vermeidung unzumutbarer Härten möglich!

    Zusätzlich zu Punkt 2 Bonität, im Teil der Finanziellen Leistungsfähigkeit Teil 2, zum Absatz der Frage wiederkehrende Ausgaben, hier benötigen wir nur Ihre Angaben zu Unterhaltszahlungen und Kreditraten.

    Sollten weitere Unterlagen notwendig sein, werden Sie vom zuständigen Sachbearbeitenden kontaktiert.

    • Verpflichtungserklärung

      Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen ausländischen Mitbürger dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, sie finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der ausländische Mitbürger dafür Beiträge bezahlt hat).

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Inhalt der Leistung Frankenthal (Pfalz)

    Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.

    Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:

    • Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
    • Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen.
    • Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
    • Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
    • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
    • Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
    • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
    • Das Verfahren ist damit beendet.
    • Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

    Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:

    Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.

    Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung):

    • Sie lesen sorgfältig die Informationen.
    • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde
    • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
    • Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
    • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
    • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
    • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
    • Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
    • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
    • Sie klicken auf „Absenden“.
    • Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
    • Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
    • Das Verfahren ist beendet.
    • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

    WICHTIG !

    Sehr geehrte Antragsstellende,

    bitte lesen Sie die Hinweise der Online-Vorbereitung sorgfältig durch und nutzen Sie die Angaben der Unterlagenliste als Unterstützung.

    Bitte beachten Sie in der Antragsstrecke zu Punkt 2 Bonität, im Teil der Finanziellen Leistungsfähigkeit Teil 1, zum Absatz der Frage zu den laufenden Einkünften und verfügbarem Vermögen:

    Das Einsetzen von Vermögen bei keinen oder nur zu geringen laufenden Einkünften ist nur in Ausnahmefällen zur Vermeidung unzumutbarer Härten möglich!

    Zusätzlich zu Punkt 2 Bonität, im Teil der Finanziellen Leistungsfähigkeit Teil 2, zum Absatz der Frage wiederkehrende Ausgaben, hier benötigen wir nur Ihre Angaben zu Unterhaltszahlungen und Kreditraten.

     Sollten weitere Unterlagen notwendig sein, werden Sie vom zuständigen Sachbearbeitenden kontaktiert.

    • Verpflichtungserklärung

      Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen ausländischen Mitbürger dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, sie finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der ausländische Mitbürger dafür Beiträge bezahlt hat).

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)
    • Verpflichtungserklärung

      Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen ausländischen Mitbürger dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, sie finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der ausländische Mitbürger dafür Beiträge bezahlt hat).

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Inhalt der Leistung Frankenthal (Pfalz)

    • Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
    • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Inhalt der Leistung Frankenthal (Pfalz)

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (für Online-Abgabe)
    • eID-Karte (für Online-Abgabe)
    • Aufenthaltstitel
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (für Online-Abgabe)
    • Bei Vertretung: Vollmacht
    • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
      • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
      • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Kostenhöhe (fix): 29,00 Euro

    Vorkasse: Ja

    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

    Zahlungsweise: Online-Anträge via Giropay oder Paypal, persönliche Abgabe der Anträge via Bar oder EC-Karte möglich.


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Bemerkung: Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verpflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung, sowie Vollständigkeit der Dokumente ab.  

    Wegen stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und knapper Personalressourcen beträgt die Wartezeit für einen Termin und die Bearbeitung der Anträge derzeit 4 bis 6 Wochen. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. 

    Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen. Durch die Vielzahl von Anrufen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die aktuelle Vorgangsbearbeitung unterbrechen.

    Dies führt zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Wir bitten um Verständnis.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.

    Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.

  • Anträge / Formulare


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