Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

  • Leistungsbeschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

    Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.

    Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

    Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendung.

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier:

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Grundsätzlich sind Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts erforderlich.

    Weitere Informationen zu den jeweils erforderlichen Nachweisen und Unterlagen finden Sie bei den Antragsvordrucken der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter der Rubrik Förderfahrplan.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten. Dieses beträgt mindestens 250 Euro.

    Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme zu stellen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

    Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

    Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehen zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

    Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.


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