Hundehaltung anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Die An- oder Ummeldung eines Hundes erfolgt nicht automatisch mit An- oder Ummeldung des Besitzers. Bitte informieren Sie bei einem Umzug die Abteilung Steuern und Beiträge.

  • Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)
  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)
  • Anträge / Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)
  • Was sollte ich noch wissen?

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

Appropriate departments

Appropriate employees

Assistance for Accessibility

  • General

    We are committed to making our websites accessible. Details can be found in our Accessibility Statement. You can provide suggestions for improvement to us through our Report Barrier feedback form.

  • Font Size

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  • Contrast mode

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  • Invert colors

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  • Screen magnifier

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