Gewerbe abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. 

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

    Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

    • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
    • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
    • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

    Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:

    • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
    • Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
  • Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Bitte fügen Sie Ihrer Gewerbeabmeldung folgendes bei:

    • ausgefülltes Formular zur Gewerbeabmeldung
    • bei Handwerksberufen (z.B. Fliesenleger) die Handwerkskarte
    • bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe (z.B. Tätigkeit nach § 34 c GewO) die Erlaubnis
    • sollte eine persönliche Identifikation durch den elektronischen Personalausweis nicht möglich sein, ist die Unterschrift und Kopie Ihres Ausweisdokumentes zwingend erforderlich
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.

  • Bearbeitungsdauer

    Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung

    • bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

Assistance for Accessibility

  • General

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  • Screen magnifier

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