Geburt anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Die Anzeige der Geburt erfolgt schriftlich durch die Stadtklinik Frankenthal (Pfalz). Die Anmeldung dagegen hat durch die Eltern innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen. Bitte nehmen Sie hierzu telefonisch mit uns Kontakt auf. Die weiteren Schritte erläutern wir Ihnen dann. 

    Vornamenserklärung.pdf

    Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist jeweils das Standesamt des Geburtsortes. Der Wohnort der Eltern spielt hierbei keine Rolle.


     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärung
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Die Beurkundung selbst ist kostenfrei, ebenso wie die zweckgebundenen Bescheinigungen für Taufe, Kindergeld, Elterngeld sowie Krankenkasse. Gebühr wird lediglich für die Geburtsurkunde selbst fällig. Die erste kostet 12,00 Euro, jede weitere der gleichen Art 6,00 Euro.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

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