Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.

    Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensge­set­zes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unter­zeich­ne­te Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechts­vorschrift vorzule­gen ist, benötigt wird.

    Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerli­che Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.

    Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Bitte beachten Sie, dass die Kopie, welche beglaubigt werden soll von Ihnen selbst angefertigt und mitgebracht werden muss. Es steht im Rathaus kein Kopiergerät zur Verfügung!


    Beglaubigungen können nur für Bürger die in Frankenthal (Pfalz) mit Wohnsitz gemeldet sind, erteilt werden. Sollten Sie nicht in Frankenthal (Pfalz) wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Zuständige Wohnsitzgemeinde.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Die Gebühr für eine öffentliche oder eine amtliche Unterschriftenbeglaubigung beläuft sich auf 15,00 EUR.

    Die Gebühr für die amtliche Beglaubigung einer Kopie beläuft sich auf 15,00 EUR je Seite. 

    In bestimmten Einzelfällen ist bei amtlichen Beglaubigungen eine Gebührenbefreiung möglich. Informationen hierzu erteilt der Bürgerservice.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschafts­kataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden).
    Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Bitte beachten Sie, dass die Kopie, welche beglaubigt werden soll von Ihnen selbst angefertigt und mitgebracht werden muss. Es steht im Rathaus kein Kopiergerät zur Verfügung!


    Beglaubigungen können nur für Bürger die in Frankenthal (Pfalz) mit Wohnsitz gemeldet sind, erteilt werden. Sollten Sie nicht in Frankenthal (Pfalz) wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Zuständige Wohnsitzgemeinde.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)

Amtliche Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen sowie Beglaubigungen von Unterschriften werden in der Stadt Frankenthal (Pfalz) vom Bürgerservice vorgenommen. 

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