Anmeldung einer Erdbestattung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn eine Person in Deutschland verstorben ist, muss sie bestattet werden. In Rheinland-Pfalz können Sie die verstorbene Person auf einem Friedhof in einem Sarg oder einem Leichentuch erdbestatten lassen. Die Erdbestattung ist bei der zuständigen Friedhofsverwaltung (Friedhofsträger) anzumelden.  

    Es gibt unterschiedliche Arten von Grabstätten, wobei Reihengräber auf jedem Friedhof vorhanden sein müssen.  Über das weitere Angebot an Grabarten entscheidet der jeweilige Friedhofsträger.

    In der Friedhofssatzung oder -ordnung des Friedhofsträger finden Sie nähere Regelungen der auf dem Friedhof zur Verfügung stehenden Grab- und Bestattungsarten.

    Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, die Dauer des Nutzungsrechts, Gebühren und weitere Details (zum Beispiel Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt.

    Hinweis:
    Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

  • Verfahrensablauf

    • Der Tod einer Person wird durch einen Arzt festgestellt und dokumentiert (Todesbescheinigung).
    • Auf dieser Grundlage erstellt das Standesamt des Sterbeortes eine Sterbeurkunde.
    • Anschließend kann die Erdbestattung auf einem Friedhof bei dem jeweils zuständigen Friedhofsträger angemeldet werden.
    • Von dort aus erhalten Sie einen Termin für die Erdbestattung (Beisetzung).

    Hinweis:

    Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen und Nachweise für die Anmeldung einer Erdbestattung erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Friedhofsträger oder Ihrem Bestattungsunternehmen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren für eine Erdbestattung können Sie der jeweiligen Gebührensatzung/Gebührenordnung des Friedhofsträgers entnehmen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erdbestattet werden.
    • Die Erdbestattung muss innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung erfolgen.
    • Auf Antrag kann eine Bestattung zum Beispiel aus religiösen Gründen oder einem berechtigten Interesse an einer vorzeitigen Bestattung früher stattfinden. Hierüber entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

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