Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Forschungstätigkeit erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
     

  • Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
    -    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    -    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    -    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den           elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    -    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

  • Zuständige Stelle

    -    Die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde.
     

  • Voraussetzungen

    Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
    -    ein gesicherter Lebensunterhalt,
    -    eine geklärte Identität,
    -    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    -    Gültiger Nationalpass
    -    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer                       Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    -    Nachweis über eine Krankenversicherung
    -    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
    -    1 aktuelles biometrisches Foto
    -    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Fixe Kosten: Gebühr EUR 98,00

    Gebühr: 98,00 €
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

    Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Antragsfrist: 4 Wochen

  • Bearbeitungsdauer

    -    Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).

    Abhängig von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (etwa 5 bis 6 Wochen).

    Frist: 5 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    Die Rechtsgrundlage, § 20 Abs. 3 Nr. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) finden Sie im Internet auf folgender Seite

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

  • Rechtsbehelf

    -    Widerspruch
         Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
    -    Verwaltungsgerichtliche Klage

  • Anträge / Formulare

    -    Formulare: keine
    -    Onlineverfahren möglich: nein
    -    Schriftform erforderlich: nein
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja

Assistance for Accessibility

  • General

    We are committed to making our websites accessible. Details can be found in our Accessibility Statement. You can provide suggestions for improvement to us through our Report Barrier feedback form.

  • Font Size

    To adjust the font size, please use the following keyboard shortcuts:

    Bigger

    command
    +

    Smaller

    command

    Bigger

    Ctrl
    +

    Smaller

    Ctrl
  • Keyboard Navigation

    Use TAB and SHIFT + TAB to navigate through next/previous links, form elements, and buttons.

    Use ENTER to open links and interact with elements.

  • Contrast mode

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Increase

    control
    option
    command
    .

    Decrease

    control
    option
    command
    ,
    Note: The shortcuts must be enabled in the system settings of the operating system.

    Press the left ALT key + left SHIFT key + PRINT to quickly turn on or off the high contrast mode

  • Invert colors

    Press the following key combination to turn on and off color inversion:

    control
    option
    command
    8
    Note: The shortcuts must be enabled in the system settings of the operating system.

    Press the left ALT key + left SHIFT key + PRINT to quickly turn on or off the high contrast mode

    1. Screen magnifier

    +

    2. Invert colors

    Ctrl
    Alt
    I
  • Screen magnifier

    Press the following key combinations to use the screen magnifier:

    Enable/disable

    option
    command
    8

    Zoom in view

    option
    command
    =

    Zoom out view

    option
    command
    Note: The shortcuts must be enabled in the system settings of the operating system.

    Activate screen magnifier / zoom in view

    +

    Zoom out view

Choose a language