Kinderrechte
Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz „UN-Kinderrechtskonvention“ (KRK) wurde am 20.11.1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Grundanliegen der Kinderrechtskonvention ist es gesetzlich zu verankern, das Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind – ausgestattet mit Würde, mit eigenen Bedürfnissen, Interessen und Rechten. Kinder im Sinne der Konvention sind alle jungen Menschen zwischen 0 und 18 Jahren. Jedes Jahr steht im Rahmen der "Woche der Kinderrechte" des Ministeriums von Rheinland-Pfalz ein bestimmtes Kinderrecht der UN-Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt.
In diesem Jahr ist es Artikel 12: Kinder haben das Recht sich eine eigene Meinung zu bilden. Wichtig ist, dass diese Meinung auch gehört wird.
Am Samstag, den 20. September veranstaltet das Kinder- & Jugendbüro im Rahmen der Woche der Kinderrechte, bereits zum 25. Mal die Kinderstadt. Sie findet von 14-18 Uhr auf dem Stephan-Cosacchi-Platz statt.
Jedes Jahr im September verwandelt sich der Stephan-Cosacchi-Platz in eine bunte Abenteuerwelt. Aus Anlass des Weltkindertags tummeln sich Clowns, Cowboys, Prinzessinnen oder Indianer in der Kinderstadt des Kinder- und Jugendbüros. Jedes Jahr steht die Veranstaltung unter einem anderen Motto. Neben den passenden Bastel-, Mal- und Aktivangeboten steht die Beschäftigung mit dem Thema Kinderrechte im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Freut euch auf einen abwechslungsreichen Nachmittag.
Wir freuen uns, dass in diesem Jahr die Musikschule und die Stadtbücherei, der Kinderschutzdienst sowie das Mehrgenerationenhaus zugesagt haben, gemeinsam mit uns zu feiern.