Zuschüsse
Die Stadt Frankenthal gewährt Zuschüsse nach den §§ 74 und 75 SGB VIII zur Förderung der freien Jugendhilfe. In untenstehenden Zuschussrichtlinien sind die Antragsmodalitäten nachzulesen.
Die Stadt Frankenthal gewährt Zuschüsse nach den §§ 74 und 75 SGB VIII zur Förderung der freien Jugendhilfe. In untenstehenden Zuschussrichtlinien sind die Antragsmodalitäten nachzulesen.