Zuschüsse

Zuschüsse

Zuschüsse

Die Stadt Frankenthal gewährt Zuschüsse nach den §§ 74 und 75 SGB VIII zur Förderung der freien Jugendhilfe. In untenstehenden Zuschussrichtlinien sind die Antragsmodalitäten nachzulesen.


Wichtig: die Organisationen müssen der Rahmenvereinbarung §72a SGB VIII Rheinland-Pfalz beigetreten sein

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