Ganztagsförderung

Ganztagsförderung - Allgemeines

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gemäß §24 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027. Zunächst gilt der Anspruch für Kinder der ersten Klassenstufe und wird stufenweise bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse ausgeweitet. 

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Der Gesetzgeber möchte damit Eltern bei ihrer Berufstätigkeit unterstützen. 

Ziel ist die Förderung von Chancengleichheit, sozialer Interaktion und die Unterstützung von Familien durch bedarfsgerechte Angebote. Das Gesetz fördert eine ganzheitliche Bildung und enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe.

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG):

Das GaFöG gewährt ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern.

  • Der Anspruch gilt für alle Kinder der ersten Klassenstufe und wird ab dem Schuljahr 2029/2030 auf alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ausgedehnt.
  • Das Angebot umfasst 8 Stunden pro Werktag (Mo-Fr), inkl. schulischem Bildungsangebot.
  • Die Förderung gilt auch während der Schulferien, mit einer maximalen Schließzeit von vier Wochen.

Ziele des Ganztagsförderungsgesetzes:

  • Förderung von Chancengerechtigkeit und Vielfalt.
  • Ermöglichung von sozialen Interaktionen und Erfahrungen außerhalb des Unterrichts.
  • Unterstützung von Familien durch bedarfsorientierte Angebote, die die Erziehungskompetenzen der Eltern ergänzen.

Möglichkeiten:

  • Ganzheitliche Förderung der Kinder.
  • Verknüpfung von formalem, non-formalem und informellem Lernen
  • Förderung und Unterstützung zur sportliche, kulturelle u. andere Bildung
  • Unterstützung der Familien im Bereich der Vereinbarkeit: Familie & Beruf
  • Abbau Benachteiligung u. Bildungsarmut /bessere individuelle Förderung
  • Chancengerechtigkeit und Vielfalt
  • Förderung und Unterstützung zur Teilhabe/Partizipation
  • Förderung von Interaktionen außerhalb des Unterrichts ermöglichen
  • Kooperation zwischen Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Lückenlose Betreuungs- und Förderungskette zwischen KiTa und Grundschule.

Familien können entscheiden, ob sie dieses Angebot in Anspruch nehmen.

Schulformen

In Frankenthal gibt es verschiedene Schulformen:

•             Ganztagsschulen in Angebotsform (GTSA)

•             Verpflichtende Ganztagsschulen (vGTS)

•             Halbtagsschulen (HTS)

An den Ganztagsschulen in Angebotsform können Familien wählen, ob ihr Kind von Montag bis Freitag bis zum Unterrichtsende oder von Montag bis Donnerstag (08:00–16:00 Uhr) und Freitag (08:00–12:00 Uhr) am Ganztagsangebot teilnimmt. Dieses beinhaltet Mittagessen zum gedeckelten Preis, Unterstützung bei Hausaufgaben sowie die Teilnahme an AGs und sozialen Aktivitäten. Das Angebot ist für Familien kostenlos.

Die Betreuung am Freitagnachmittag ist an verpflichtenden Ganztagsschulen (vGTS) kostenpflichtig.

Die Halbtagsschulen enden meist um 12:00 Uhr, wobei ab dem Schuljahr 2024/2025 teilweise Änderungen vorgenommen werden. Eine Nachmittagsbetreuung wird nicht von der Schule, sondern vom örtlichen Schulträger über die Betreuende Grundschule (BGS) angeboten. Diese Angebote sind kostenpflichtig und variieren je nach Schule in Kosten, Zeiten, Mittagessen und Tagesstruktur. Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden BGS an allen Halbtagsgrundschulen und zusätzlich auch an Ganztagsschulen bis 16:00 Uhr etabliert.


Schulferien

Das Ganztagsförderungsangebot während der Schulferien umfasst 8 Stunden pro Werktag (Mo-Fr) und ist kostenpflichtig. Die Verpflegung ist ebenfalls kostenpflichtig.

Die Förderung gilt auch während der Schulferien, mit einer maximalen Schließzeit von 4 Wochen.

Nachfolgend gibt es weitere Informationen zum Thema:

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