Verstärkte Kontrollen beim Bioabfall

Wenn sich Stoffe in der Tonne befinden die nicht mit dem Biomüll entsorgt werden dürfen, wie zum Beispiel Plastik, Glas oder Steine, werden die Behälter nicht geleert.

Es ist zu beachten, dass seit der Novelle der Bioabfallverordnung vom 22.09.2021, unterstützt durch den Beitritt zur Kampagne #wirfürbio im Jahr 2021, auch keine kompostierbaren Plastiktüten mehr verwendet werden dürfen!

Die Mitarbeiter der Abfallentsorgung kennzeichnen die betreffenden Behälter mit einem orangenen Aufkleber und fordern damit zur Nachsortierung auf. Der Behälter kann dann zum nächsten Regelabfuhrtermin wieder bereitgestellt werden. Alternativ kann eine gebührenpflichtige Sonderleerung beantragt werden.

Kontrolle der Eigenkompostierung

Auch bei Haushalten die durch Eigenkompostierung von der Bioabfalltonne befreit sind, werden vereinzelt die Restabfallbehälter kontrolliert.
Mit der genehmigten Eigenkompostierung dürfen keine Bioabfälle (mit kleinen Ausnahmen) mehr über den Restabfallbehälter entsorgt werden.
Bei wiederholten Verstößen kann die Befreiung von der Bioabfalltonne widerrufen werden.