Soforthilfe Vereine CoronaWer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Frankenthal (Pfalz) aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales sowie weiteren Bereichen und die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz deren Geschäftsstelle in Frankenthal (Pfalz) ist.
Was sind die Voraussetzungen für das Hilfsprogramm? Förderzweck ist die Abmilderung pandemiebedingter finanzieller negativer Auswirkungen:
· eines Netto-Einnahmeausfalls, der nicht
durch verminderte Ausgaben aufgefangen werden kann und/oder · von Netto-Kosten abgesagter Veranstaltungen
Der Netto-Einnahmeausfall bzw. der Netto-Kostenaufwand muss mindestens 1.000 € betragen und eine Folgewirkung der Corona-Pandemie 2020 im Zeitraum vom 11.03.2020 bis 31.08.2020 sein. Anträge können bis 30.06.2020 gestellt werden. Die Prüfung der Anträge ist abhängig von den Lockerungen der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Die Zuwendung beträgt bis zu 40 % der nachgewiesenen Netto-Kosten bzw. Netto-Einnahmeausfälle, bis max. jedoch 2.000 € pro antragstellenden Verein. Wenn ein Verein bereits im Rahmen anderer städtischer Hilfspakete eine Förderung durch die Stadt Frankenthal (Pfalz) erhält, besteht auf diese Förderungsmöglichkeit kein Anspruch. Ebenso besteht kein Anspruch, wenn der Verein eine finanzielle Förderung wegen der Corona-Pandemie aus Programmen des Landes, des Bundes oder anderer Förderungsgeber erhalten hat. Bei abgesagten Veranstaltungen
erfolgt die Förderung nur, wenn eine Nachholung der Veranstaltung zu einem
späteren Zeitpunkt nicht möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Wo sollen die Antragsunterlagen hingeschickt werden? Bitte senden Sie den Antrag mit den beigefügten Unterlagen an sport@frankenthal.de oder per Post an: Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) |