Die eigenverantwortliche Selbstverwaltung einer Gemeinde erfordert deren finanzielle Selbstständigkeit. Daher ist den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine angemessene Finanzausstattung, die sie in eigener Verantwortung verwalten können, verfassungsrechtlich verbürgt. Zu den wesentlichen Einnahmen zählen Steuern und Beiträge. Näheres ist über die weiteren Links auf dieser Seite zu erfahren.
Aufgabenbereiche der Abteilung Steuern und Beiträge:
- Steuer- und Beitragsverwaltung, Stundungen, Erlässe
- Bearbeitung von Widersprüchen, Auskunftserteilung
- Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldnerin
Die wichtigsten Steuer- und Beitragssätze:
Steuer- bzw. Beitragsart
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Hebe-, Steuer-, Beitragssatz - jährlich
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Gewerbesteuer
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420 %
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Grundsteuer A
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350 %
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Grundsteuer B
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450 %
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Hundesteuer - 1. Hund - 2. Hund - 3. Hund - Hunde mit besonderer Steuerpflicht
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92,00 € 152,00 € 184,00 € 736,00 €
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Vergnügungssteuer monatlich je Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit (Stückzahlmaßstab) - in Spielhallen - in Gaststätten
Vergnügungssteuer monatlich je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit 20 % des Bruttoein- spielergebnisses, mindestens jedoch - in Spielhallen - in Gaststätten
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50,00 € 20,00 €
50,00 € 20,00 €
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Wiederkehrender Oberflächenwasserbeitrag je m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche
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0,43 € |
Landwirtschaftskammerbeitrag
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113 %
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Feldwegebeitrag je ha
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36,00 €
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