StaatsangehörigkeitAufgaben:
Voraussetzungen: Selbst wenn Sie eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllen, könnten Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung dennoch erfüllen. Sprechen Sie daher unbedingt persönlich bei uns vor, vielleicht könnten Ausnahmen für Sie gelten. Grundsätzlich sollte jedoch Folgendes erfüllt sein:
Benötigte Unterlagen: Da bei Einbürgerungen selten ein Fall dem Anderen gleicht, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen, um im Einzelfall klären zu können, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Grundsätzliche Informationen können Sie auch aus der in der Seitenbox befindlichen Online-Broschüre der Landesregierung entnehmen. Nähere Informationen zur Reform der Optionspflicht sowie den Auswirkungen der Neuregelung erhalten Sie ebenfalls in der Seitenbox. Gebühren: 255 Euro pro Person, 51,00 Euro pro minderjährigem Kind, das zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird Öffnungszeiten: Beratungen und Antragsabgaben erfolgen ausschließlich mit Termin an folgenden Tagen:
Kontaktdaten: Bereich Zentrale Dienste
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