Formulare und Informationen Ausländerbehörde Formulare für die Beantragung der Erteilung / Verlängerung einer / eines Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis / Blauen Karte EU / Visums / Daueraufenthalt-EG: Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten von:Webseiten deutscher Auslandsvertretungen https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/uebersicht/199290#content_8 Auslandsvertretungen anderer Länder in Deutschland https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Übersicht Visumspflicht https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/staatenlistevisumpflicht/207820
Auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finden sie nützliche Hinweise über
http://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite-node.html Hinweise zum Thema Brexit finden Sie unter:
Brexit- Aufenthaltsrecht nach Ende des Übergangszeitraums zum Austrittabkommen
Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.
Vom 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020 gibt es eine Übergangsfrist, geregelt im Brexit-Übergangsgesetz. Danach gilt Großbritannien bis zum 31. Dezember 2020 weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Während dieser Zeit ändert sich an den Aufenthaltsrechten und am Recht, in Deutschland zu arbeiten, für Sie und Ihre Familienangehörigen nichts.
Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt.
Diese Rechte bestehen kraft Gesetzes.
Um nachweisen zu können, dass Sie Rechte nach dem Austrittsabkommen haben, benötigen Sie zwingend ein Dokument.
Die Frist endet am 30.Juni 2021. Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Nutzen Sie dazu das bereit gestellte Formular
Die Ausländerbehörde prüft Ihre Identität.
Im Rahmen der Prüfung kann sie weitere Unterlagen anfordern, die sie benötigt um zu prüfen, ob Sie unter das Austrittsabkommen fallen und ob die übrigen Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.
Soweit alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Ausländerbehörde das neue Aufenthaltsdokument aus und informiert Sie darüber, wie Sie das Dokument erhalten.
Wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte besitzen, erhalten Sie anstelle des bisherigen Dokuments die neue Aufenthaltskarte. Auf dieser ist dann ein bestehendes Recht zum Daueraufenthalt eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Pass ein aktuelles biometrisches Foto Kosten
Personen bis 24 Jahre: 22,80 €
Personen ab 24 Jahren: 28,80 €
Weitere Informationen
In deutscher Sprache: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/brexit/faqs-brexit.html In englischer Sprache: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/EN/topics/constitution/brexit/faqs-brexit.html Flyer für Arbeitgeber/innen:
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