§ 5 Gebührenhöhe
(1)Die Höhe der Gebühren richtet sich danach, in welcher Form der Schüler Untericht erhält.
(Klassen- Gruppen- oder Einzelunterricht.
(2) Die Unterrichtsgebühr beträgt im Schuljahr für
Schüler,Studenten,Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Absolventen/-innen eines freiwilligen sozialen Jahres und Auszubildende
| Tarif I EUR
| Tarif II Erwachsene EUR
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A) Elementare Musikerziehung (Eltern-Kind-Gruppen und musikal. Früherziehung und musikal. Grundausbildung)
| 292,-- (24,33/mtl)
| ----,----
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B) Unterrricht in Gruppen (3-6 Schüler)
| 381.-- (31,75/mtl)
| 500.-- (41,66/mtl.)
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C) Zweierunterricht
| 546.-- (45,50/mtl.)
| 700.-- (58,33/mtl.)
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D) Einzelunterricht D 1 (30 Min.) D 2 (45 Min.)
| 667.-- (55,58/mtl.) 838.-- (69,83/mtl.)
| 850.-- (70,83/mtl.) 1.015.-- (84,58/mtl.)
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E) Unterricht in einem Ergänzungs- oder Ensemblefach (für Schüler ohne sonstiges Fach)
| 85.-- (7,08/mtl.)
| 135.-- (11,25/mtl.)
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Musikalische Späterziehung (Dauer 6 Monate)
| -----,-----
| 85.-- (14,17/mtl.)
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F) Einzelunterricht im Kurssystem 45 Min./Woche (5 oder 10 Stunden) (nur für Erwachsene)
| -----,-----
| 25.--/Std.
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G) Instrumentenkarussell (Dauer 12 Monate)
Trommelkurs (Dauer 6 Monate)
| 345.- (28,75/mtl.)
172,50 (28,75/mtl.)
| -----,-----
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(3) Leihinstrument: 140.-- €/Jahr
für Kindergitarren: 45.-- €/Jahr
(4) Die Aufnahmegebühr in die Musikschule beträgt einmalig 30.-- €
(5) Die Gebühr für die Kündigung eines Musikschulaufnahmevertrages, §1,Abs. 3
MusschulS vor der ersten Unterrichtsstunde beträgt 50.-- €.
§ 6 Gebührenermäßigungen
(1) Besuchen mehrere in einem Haushalt lebende Familienmitglieder gleichzeitig die
Musikschule, so werden folgende Ermäßigungen gewährt.
- bei zwei Familienmitgliedern jeder 10%
- bei drei Familienmitgliedern jeder 20%
- bei vier Familienmitgliedern jeder 30%
- ab dem fünften Familienmitglied jeder 40%
Ein Familienmitglied im Sinne dieser Vorschrift ist ausschliießlich ein Schüler der unter
§ 5 Abs. 2 Tarif I fällt.
Frankenthaler Ermäßigungskarte
(2) Inhaber der Frankenthaler Ermäßigungskarte erhalten 50% Ermäßigung der
Unterrichtsgebühren, sofern die Städt. Musikschule Frankenthal (Pfalz) für den
Berechtigten die nächstgelegene Einrichtung dieser Art ist. Weitere Ermäßigungen
werden nicht gewährt.
Unterrichtsausfall
(3) Bei Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft über einen zusammenhängenden
Zeitraum von mehr als zwei Unterrichtseinheiten erfolgt eine anteilige Erstattung oder
Verrechnung der Unterrichtsgebühren.
siehe auch Gebührensatzung der Musikschule (blauer Kasten)
Die Gebühren werden vierteljährlich fällig. Sie können uns eine Einzugsermächtigung erteilen, dann wird der vierteljährliche Betrag zu den auf der Rechnung angegebenen Terminen von Ihrem Konto eingezogen.
Einzugsermächtigung