Telefonische Bürgersprechstunde mit Herrn Bürgermeister
Bernd Knöppel zu Angelegenheiten des EWF am
Dienstag, 02. Februar 2021, von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Zu einer telefonischen Bürgersprechstunde zu Angelegenheiten des EWF lädt Herr Bürgermeister Bernd Knöppel am
Dienstag, 02. Februar 2021,
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
ein. In dieser Telefonsprechstunde können Bürgerinnen und Bürger speziell Fragen und Anregungen, die den Bereich des EWF betreffen, ansprechen. Die Bereiche, für die der EWF zuständig ist, betreffen die Abfallwirtschaft, die Straßenreinigung, den Bereich Abwasser sowie das Friedhofswesen. Weitere Betriebszweige des EWF sind die Straßen- und Grünunterhaltung sowie der Werkstättenservice.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot der telefonischen Bürgersprechstunde mit Herrn Bürgermeister Knöppel nutzen möchten, werden gebeten, sich zwecks Terminvereinbarung mit dessen Sekretariat unter der Telefon-Nr. 89-204 in Verbindung zu setzen.

Minusgrade erschweren die Leerung der Biotonnen
Die derzeitigen winterlichen Temperaturen stellen die Entsorgungsfachleute des EWF vor eine Herausforderung. Besonders die braunen Biotonnen lassen sich nur schwer vollstänidg entleeren, da Bioabfälle am Tonnenboden oder Tonnenrand festgefroren sind.
Ideal wäre es, die Tonne geschützt an die Hauswand, unter ein Dach oder in die Garage zu stellen und erst kurz vor der Leerung bereitzustellen. Wo das nicht möglich ist, empfiehlt der EWF den Tonnenboden mit Eierkartons oder Zeitungspapier auszulegen, damit diese die Flüssigkeit aufnehmen können. Speise-, Obst- und Gemüsereste sollten ebenfalls in Zeitungspapier eingewickelt werden. Besonders feuchte Abfälle wie Kaffeefilter oder Teebeutel sollten vorher gut abgetropft sein. Hilfreich ist es auch, den Abfall locker zu schichten und ihn nicht zusätzlich zusammenzudrücken.
Friert der Biomüll doch einmal fest, kann er mit einem Stock oder Spaten wieder gelockert werden.
Abfallkalender 2021
Vom12. Dezember 2020 bis 19. Dezember 2020, wurden die Abfallkalender für das Jahr 2021 an alle Frankenthaler Haushalte verteilt. Zusätzliche Exemplare liegen seit dem 21. Dezember beim Eigen- und Wirtschaftsbetrieb, Ackerstraße 24, im Wertstoffcenter, Starenweg 54 und bei der Kompostanlage Frankenthal aus und können dort im Bedarfsfall kostenlos abgeholt werden.
Sie finden den
Abfallkalender 2021 hier zum downloaden. Ebenso können Sie die Abfuhrtermine im
online-Abfallkalender speziell für Ihre Straße monatlich bzw. jährlich einsehen und ausdrucken. Als weitere Funktion steht Ihnen im
online-Abfallkalender auch das Importieren der Daten in Ihren individuellen elektronischen Kalender zur Verfügung.
Wertstoffcenter
Das Wertstoffcenter ist zu den Winteröffnungszeiten geöffnet:
freitags 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
samstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Folgende Maßnahmen gelten im Wertstoffcenter zum Schutz der Anlieferer und des Personals weiterhin:
° Vor der Einfahrt wird BesucherInnen des Wertstoffcenters Fieber gemessen.
Anlieferer, die mehr als 37,5 Grad Körpertemperatur haben, muss der Zugang leider
verweigert werden.
° Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht.
Zulässig sind sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken.
° Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
° Es können maximal 5 Fahrzeuge gleichzeitig abladen;
daher ist mit Wartezeiten zu rechnen.
° Während der Wartezeit sollte das Auto nicht verlassen werden.
° Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
° Das Entladen hat möglichst zügig zu erfolgen.
° Nur Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger sind anlieferberechtigt.
° Abfälle sind vorsortiert anzuliefern.
Neue Gebühren im Wertstoffcenter ab 1. Januar 2021
Ab 1.
Januar 2021 erhöhen sich die Gebühren im Wertstoffcenter. Dies hat der Stadtrat
in seiner Sitzung am 9. Dezember beschlossen. Nachdem die Preise in den letzten
fünf Jahren konstant gehalten werden konnten, ist eine Anpassung aufgrund der stark
gestiegenen Entsorgungskosten nicht mehr vermeidbar. Die Erhöhung betrifft
nahezu alle Abfallarten. Auch für einige bisher kostenfreie Abfallarten wird
eine Gebühr eingeführt.
Sperrmüll wird bei Abgabe
gebührenpflichtig
Die bisher
gebührenfreien Abfallarten Sperrabfall, Flachglas und Dispersionsfarbe werden
ab dem 1. Januar gebührenpflichtig. Sperrabfall kann – wie auch in der
Vergangenheit – bis zu einem Volumen von drei Kubikmetern weiterhin zweimal
jährlich kostenlos vor der eigenen Haustür abgeholt werden. Wer seinen Sperrabfall direkt beim
Wertstoffcenter abgeben möchte, kann beim EWF-Bürgerbüro ein
Ermächtigungsschreiben zur kostenlosen Anlieferung anfordern. Dadurch wird ein
Termin für den Sperrabfall im System eingetragen, so dass nur noch ein freier Sperrmülltermin
zur Verfügung steht.
Neu: Annahme von Leichtbaustoffen
Aufgrund
eines neuen Entsorgungsvertrages für Bauschutt können künftig auch
Leichtbau-stoffe wie Gips, Porenbetonsteine und Bimssteine angenommen werden.
Hier wird die An-nahme, wie beim Altholz A IV, auf eine maximale Menge von
einem PKW-Anhänger einachsig pro Annahmetag begrenzt.
Neue Gebühr für Kleinstmengen
Für
die Anlieferung von Kleinstmengen wurde sowohl in der Preisgruppe A als auch in
der Preisgruppe B eine neue Gebühr festgelegt. So wird in der Preisgruppe A je
Abfallsack bis maximal 70 l Fassungsvermögen eine Gebühr in Höhe von drei Euro
fällig. In der Preisgruppe B können Kleinmengen bis maximal 20 Liter ebenfalls
für drei Euro entsorgt werden.
Diese Abfallarten bleiben kostenlos
Weiterhin
werden folgende Abfallarten im Wertstoffcenter gebührenfrei angenommen: Altkleider,
Batterien, CDs und DVDs, Elektro- und Elektronikgeräte (soweit möglich vor
Abgabe Batterien und Akkus entfernen und getrennt entsorgen), Energiesparlampen,
Leuchtstoffröhren, Grünschnitt (bis zu einem Volumen von 500 l), Korken, Metallschrott,
Papier, Pappe und Kartonagen, Tonerkartuschen, Tintenpatronen, Verpackungsstyropor,
Wertstoffsäcke und Windelsäcke.
Neue Gebühren Wertstoffcenter ab 01.01.2021

Die Gebühren können Sie sich auch im Info-Flyer Gebühren Wertstoffcenter hier downloaden.
Gelbe Säcke liegen beim EWF aus
Da das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen hat, liegen Wertstoff- und Windelsäcke beim EWF in der Ackerstraße 24, direkt am Eingang bereit. Die Abholung ist von Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr möglich.
Sollte beim Restabfall die Tonne nicht ausreichen, können gebührenpflichtige Zusatzabfallsäcke per E-Mail (ewf-serivice@frankenthal.de) per Fax 06233 89 - 538 oder postalisch (EWF, Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal) bestellt werden.
Mülltrennung
in Corona-Quarantäne
Für
Haushalte, in denen mit dem Coronavirus infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle
in häuslicher Quarantäne leben, gilt: Alle Haushaltsabfälle sind über den Restabfall
zu entsorgen. Dazu zählen auch Verpackungsabfälle, Altpapier und Bioabfall. Diese
müssen in stabilen, möglichst reißfesten Abfallsäcken sicher verschlossen
werden und in der Restabfalltonne
entsorgt werden. Spitze und scharfe Gegenstände sollen in bruch- und
durchstichsichere Einwegbehältnisse verpackt werden. Wenn die Tonne voll ist,
sind die Säcke sicher zu verstauen um zu vermeiden, dass Tiere Müllsäcke
aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder den Abfall verteilen. Auf
keinen Fall dürfen lose Abfälle in den Restabfallbehälter eingeworfen werden.
Nicht über
den Restabfall entsorgt werden sollen Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie
Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Schadstoffe. Diese Abfälle
müssen im Haushalt zwischengelagert werden und nach der Genesung und Aufhebung
der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt werden.
Alle
anderen Haushalte müssen wie gewohnt den Abfall trennen. Die Müllabholung der
verschiedenen Abfallarten ist weiterhin gewährleistet. Der EWF weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass Schutzausrüstung wie Einweghandschuhe oder -masken
nicht in den gelben Sack gehören, sondern über die Restabfalltonne entsorgt
werden müssen.
Für
Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter 06233 89 777 oder
per E-Mail ewf-service@frankenthal.de zur Verfügung.
Beisetzungen während Corona
Auf Grund der aktuellen Situation gelten auf den
Frankenthaler Friedhöfen folgende Regelungen:
Verringerte Teilnehmerzahl
| Vorerst darf weiterhin nur der engste Familienkreis an der Trauerfeier und Beisetzung gemäß § 4 Abs. 5 der geltenden Verordnung teilnehmen. Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen, Nachbarn u. ä. gehören nicht zu diesem Personenkreis. Die Anzahl der Teilnehmer darf eine Person pro 10 m² Grundfläche nicht übersteigen. Die Sitzmöglichkeiten in der Trauerhalle sind so angepasst, dass die Teilnehmer einen Abstand von 1,50 Metern einhalten können. Es werden nur die Anzahl an Trauernden in die Halle eingelassen, wie auch Stühle zur Verfügung stehen. Hauptfriedhof 18 Stühle Friedhof Eppstein 13 Stühle Friedhof Flomershei 10 Stühle Friedhof Studernheim 10 Stühle Friedhof Mörsch 7 Stühle
|
Erfassung der persönlichen Daten zur Rückverfolgung der Teilnehmer
| Die persönlichen Daten werden zur Rückverfolgung mit Hilfe eines Formulars erfasst. Nur mit der Abgabe eines solchen ausgefüllten Formulars ist der Zugang zur Trauerhalle möglich.
|
Mund-Nasen-Schutz- Pflicht
| Der Zugang zur Trauerhalle erfolgt nur mit einem Mund-Nasen-Schutz. Dieser darf während der Trauerfeier nicht entfernt werden. Eine Mund-Nasen-Schutzpflicht besteht auch vor der Trauerhalle, sowie beim Trauerzug und bei Feierlichkeiten am Grab. |
Desinfektion der Hände | Vor Eintritt in die Trauerhalle sind die Hände zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel wird durch den EWF in Flaschen bereitgestellt. |
Einbahnregelung der Wege | Das Wegesystem ist auf dem Boden deutlich gekennzeichnet. Der Eintritt erfolgt über die Vorderseite der Trauerhalle. Das Verlassen der Trauerhalle ist nur durch den hinteren Ausgang möglich. |
Lüftung der Trauerhalle | Die Türen der Trauerhalle bleiben im vorderen Bereich auch während der Trauerfeier geöffnet. Um eine gute Lüftung zu gewährleisten, werden die hinteren Türen soweit wie möglich geöffnet, ohne dass ein Einblick von hinten in die Trauerhalle möglich ist. Auch vor, zwischen und nach den Trauerfeiern ist die Lüftung gewährleistet. |
Musikalische Gestaltung | Da beim Singen ein größerer Abstand eingehalten werden müsste, ist das Singen für die Gemeinde untersagt. Musikalisch kann die Trauerfeier von einem Kantor/Sänger mitgestaltet werden, welcher den Abstand von 3 Metern zu den Besuchern einhält. Der Einsatz eines Chores oder von Blasinstrumenten ist untersagt. |
Dauer der Trauerfeiern | Die Trauerfeiern dürfen lediglich 45 Minuten andauern. |
Abtragen der Särge und Urnen | Die Särge und Urnen werden duch Personal der Abteilung Friedhofswesen beigesetzt. Die Mitarbeiter tragen ihren Mund-Nasen-Schutz. Die Trauernden müssen einen Abstand zu den Mitarbeitern von 3 Metern einhalten. |
Kosten | Aufgrund des vermehrten Aufwands für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden für die Nutzung der Trauerhallen trotz vermindertem Platzangebot die geltenden Gebührensätze in Höhe von 290,00 Euro in Rechnung gestellt. |
Weitergabe von Gegenständen | Die Weitergabe von Gegenständen ist nicht gestattet. Aus diesem Grund können auch noch keine Salve-Schalen an die Gräber gestellt werden. |
Die Regelungen dienen zum Schutz der Bürger und der Friedhofsarbeiter.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Friedhofswesen überwacht.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der
Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer: 06233 / 89 684, 06233 / 89 683 oder per Mail ewf-friedhofswesen@frankenthal.de
gerne zur Verfügung.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen tragen wir alle einen wichtigen Beitrag zur epidemiologischen Entwicklung bei.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.