25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "ehemaliges Sternjakob Areal"
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans 1998 im Parallelverfahren zu den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
"Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil A", "Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil B" und "Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil C"
bestehend aus Planzeichnung, beschlossen sowie die Begründung inklusive Umweltbericht gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der 25. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung von neuem Wohnraum auf einer bisher gewerblich genutzten Fläche.

Geltungsbereich 25. Flächennutzungsplanänderung
Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung von Juni 2023 mit Begründung inklusive Umweltbericht in der Fassung von Mai 2023 sowie die Fachgutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom
7. August 2023 bis einschließlich 7. September 2023
unter folgender Internetadresse aufgerufen werden:
www.frankenthal.de/offenlage (www.frankenthal.de → Wirtschaft → Bauen & Wohnen → Bauleitplanung → Offenlage)
Außerdem besteht beim Bereich Planen und Bauen, Abteilung Stadt- und Grünplanung, im Foyer Nachtweideweg 1-7 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Mi 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr) die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen. Stellungnahmen zur Planung sollen in diesem Zeitraum elektronisch ( planenundbauen@frankenthal.de) übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Umweltbezogene Informationen sind in Form von Fachbeiträgen, Untersuchungen und Gutachten sowie Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar:
Boden und Wasser
- Re2area (2020): Kampfmittelvoruntersuchung für das Erschließungsgebiet „Stern-Jakob-Areal“, Januar 2020
- Aussagen zum möglichen Vorkommen von Kampfmitteln
- Re2area (2019): Sternjakob-Areal Frankenthal, Bericht zu den geotechnischen, abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Untergrunderkundungen, 16.05.2019
- Informationen zu Bodenaufbau, Schadstoffbelastung, Grundwasserstand, Grundwasserfließrichtung
- Re2area (2020): Sternjakob-Areal Frankenthal, Konzept zur Vorgehensweise zur Sanierung abfallrechtlicher Belastungen und Kampfmittelfreimessung, 10.07.2020
- Informationen zum Umgang mit den vorliegenden Bodenbelastungen
Schallschutz
- FIRU (2023): Schalltechnische Untersuchung zu den Bebauungsplänen „Sternjakob-Areal“ in Frankenthal FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbH, Kaiserslautern, Juni 2023
- Immissionsprognose (Verkehrs- und Gewerbelärm) und Beurteilung der Prognoseergebnisse
Natur und Landschaft
- IUS (2022): Fachgutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, November 2022
- Informationen zum Vorkommen von geschützten Arten (insbesondere Fledermäuse, Vögel) mit entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten
- IUS (2020): Biotoptypen (Bestand und Bewertung) – Baumgutachten, Bebauungsplan „Ehemaliges Sternjakob-Areal“ Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, Dezember 2020
- Bestandsaufnahme und Bewertung des Baumbestands im Plangebiet
- IUS (2019): Habitatpotentialanalyse aus artenschutzrechtlicher Sicht zum geplanten Abriss von Gebäuden und zur Erschließung des Areals, Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, Februar 2019
- Voruntersuchung zum Vorkommen von geschützten Arten
- Umweltbericht als Teil der Begründung zur FNP-Änderung (Mai 2023)
- Keine Betroffenheit von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht
- Boden: Großteil durch Gebäude und Verkehrsflächen versiegelt, Auffüllungen aus Sand oder Kies bzw. z.T. aus Schluff. Belastung mit Kampfmittel. Bewertung der Planung
- Fläche: Flächennutzung im Bestand, Inanspruchnahme einer innerörtlichen Fläche (Baulücke)
- Wasser: keine Oberflächengewässer innerhalb des Plangebietes, Beschreibung der Grundwassersituation, außerhalb von Wasserschutzgebieten, überflutungsgefährdeter Bereich, Bestandsbewertung und Prognose zum Schutzgut Wasser
- Klima und Luft: Bestandsbeschreibung der klimatischen Verhältnisse, keine siedlungsrelevante Kaltluftleitbahn, Bewertung der Planung
- Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Bestandsbeschreibung und -bewertung der Biotoptypen sowie des Baumbestands, Auswirkungen des Vorhabens
- Artenschutzrechtliche Belange: Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
- Landschaftsbild: Bestandsbeschreibung, Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Mensch, Gesundheit des Menschen, Freizeit und Erholung: Bestandsbeschreibung, Vorbelastung durch Lärm, Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung, Lärmschutzmaßnahmen und Bewertung der Planung
- Kultur- und sonstige Sachgüter: keine bekannt
- Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
Die im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind dokumentiert und finden im weiteren Verfahren Berücksichtigung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Des Weiteren informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
STADTVERWALTUNG FRANKENTHAL (PFALZ), den 02.08.2023
Martin Hebich
Oberbürgermeister