Gebäude mit Bäumen daneben. Text im Bild: TÜV

Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein
(Kartenführerschein) der Geburtsjahrgänge 1953 - 1958

Umtausch der Alt-Führerscheine (graue & rosa Führerscheine) in einen EU-Scheckkartenführerschein 

Sofern Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins sind und noch keinen EU-Scheckkartenführerschein besitzen, muss nach dem Beschluss des Gesetzgebers dieser jetzt getauscht werden.

 Die Geburtsjahrgänge von 1953 - 1958 haben hierfür eine gesetzlich vorgeschriebene Frist bis zum Stichtag am 19.01.2022.


Mitzubringen sind:

-          Personalausweis oder Reisepass,

-          biometrisches Passfoto 

-          aktueller Führerschein

 Die Kosten für diesen Umtausch belaufen sich auf 26,20 €

Um diese Frist einhalten zu können, können Sie jederzeit und ohne vorherige Terminabsprache während der allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen. Dies ist möglich bei der Führerscheinstelle, Hammstraße 20 oder im Bürgerservice,  Rathausplatz 2-7 der Stadtverwaltung Frankenthal.

Falls eine vorherige Terminreservierung gewünscht ist, ist diese telefonisch oder online möglich.  

Telefonische Terminreservierung: 06233 / 89 - 307

Noch ein wichtiger Hinweis:

Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3 oder ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Der alte Führerschein kann nach dem Umtausch (entwertet) behalten werden.