Sofern Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins sind und noch keinen EU-Scheckkartenführerschein besitzen, muss nach dem Beschluss des Gesetzgebers dieser jetzt getauscht werden.
Die Geburtsjahrgänge von 1953 - 1958 haben hierfür eine gesetzlich vorgeschriebene Frist bis zum Stichtag am 19.01.2022.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- biometrisches Passfoto
- aktueller Führerschein
Die Kosten für diesen Umtausch belaufen sich auf 26,20 €
Um diese Frist einhalten zu können, können Sie jederzeit und ohne vorherige Terminabsprache während der allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen. Dies ist möglich bei der Führerscheinstelle, Hammstraße 20 oder im Bürgerservice, Rathausplatz 2-7 der Stadtverwaltung Frankenthal.
Falls eine vorherige Terminreservierung gewünscht ist, ist diese telefonisch oder online möglich.
Telefonische Terminreservierung: 06233 / 89 - 307
Noch ein wichtiger Hinweis:
Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3 oder ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Der alte Führerschein kann nach dem Umtausch (entwertet) behalten werden.