Torbögen des Rathauses

Bürgerservice: Passausgabe zieht um

Zugang nur mit 3 G und Maske

Der Zugang zum Rathaus mit oder ohne Termin ist weiterhin grundsätzlich nur über den Haupteingang möglich. Es gilt die 3 G-Regel: Wer ins Rathaus möchte, muss einen Nachweis über die vollständige Impfung, Genesung oder Testung (nicht älter als 24 Stunden) in Verbindung mit einem Identitätsnachweis vorlegen. Analog der landesweiten Regelung dürfen Kinder bis 12 Jahre und drei Monate die Verwaltung ohne Nachweis besuchen. Für Jugendliche von 12 Jahren und drei Monaten bis 17 Jahren gilt die 3 G-Regel. Außerdem muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine FFP 2-Maske getragen werden. Der barrierefreie Zugang für Besucher mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Gehhilfen ist gewährleistet. Diese werden gebeten, sich am Seiteneingang (Durchgang zwischen Rathausplatz und Willy-Brandt-Anlage) an der Klingelanlage zu melden.

Online-Angebote nutzen

Wenn möglich, sollten Bürger die vorhandenen Online-Angebote nutzen. Beispielsweise können Führungszeugnisse mit der Online-Ausweis-Funktion des Bundespersonalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürger beantragt werden.

Weitere Auskünfte erteilt der Bürgerservice unter 06233 89 666 oder buergerservice@frankenthal.de. Informationen zu allen Dienstleistungen und den Öffnungszeiten der Verwaltung sind auf www.frankenthal.de/offen zu finden.