Entwässerungsgenehmigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer satzungsrechtlichen Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer entsprechenden Änderungsgenehmigung. 
     
    Die Städte und Gemeinden haben in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist. 
     
    Die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf ebenfalls der Entwässerungsgenehmigung.
     
    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Der Antrag zur Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung nach § 16 Entwässerungssatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) für Grundstücke im Verwaltungsgebiet der Stadt Frankenthal (Pfalz), ist an den Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) - EWF - zu richten.

    Im Zuge des Verfahrens wird überprüft, dass durch den geplanten Anschluss keine unzulässige Belastung der öffentlichen Abwassereinrichtung hervorgerufen werden. Dies betrifft insbesondere die Qualität und Menge, ggfls. auch die Rückhaltung des anfallenden Abwassers oder Niederschlagswassers.

    Die Entwässerungsgenehmigung beinhaltet explizit nicht eine eventuell zusätzlich erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis (z.B. zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder ein oberirdisches Gewässer).

    Die Entwässerungsgenehmigung erfolgt unbeschadet der Rechte Dritter und sonstiger bundes- oder landesgesetzlicher Bestimmungen, insbesondere baurechtlicher und wasserrechtlicher Art.

    Unterlagen zur Entwässerungsgenehmigung, wie auch der Genehmigungsbescheid nach der Entwässerungssatzung sind dem Bauantrag als Nachweis der abwassertechnischen Erschließung beizufügen.

    Sollten sich nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung - beispielsweise im Zuge der nachfolgenden bau- oder wasserrechtlichen Verfahren - Änderungen an den Entwässerungsanlagen ergeben, so muss hierfür ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Zur Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Genehmigungsverfahren können Sie im Vorfeld Kontakt mit der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde aufnehmen.

    Bitte beachten Sie:

    Nicht prüffähige Antragsunterlagen (z.B. wegen Unvollständigkeit) werden zur Überarbeitung an den Antragsteller zurückgegeben. Das kann zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.

    Die Entwässerungsgenehmigung nach § 16 Entwässerungssatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) ist dem Bauantrag als Nachweis der gesicherten abwassertechnischen Erschließung beizufügen und daher mit entsprechendem Vorlauf zu beantragen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

Die Entwässerungsgenehmigung nach Entwässerungssatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) erteilt der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) - EWF -, Abteilung Stadtentwässerung, Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal (Pfalz), Tel.: 06233/89-585, E-Mail: ewf@frankenthal.de .

Für die Einleitung von Niederschlagswasser bis zu 2 ha abflusswirksamer Fläche in ein oberirdisches Gewässer ist bei der Stadt Frankenthal (Pfalz) die Abteilung Öffentliche Ordnung als untere Wasserbehörde, Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz) zuständig. Bei der Einleitung von größeren  Mengen ist als obere Wasserbehörde die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt a.d.W. zuständig.

Bei Einleitungen in das Grundwasser ist bei einer Größenordnung von bis zu 500 m² abflusswirksamer Fläche die untere Wasserbehörde, darüber hinaus die obere Wasserbehörde zuständig.

Den Bauantrag richten Sie bitte an die Stadt Frankenthal (Pfalz), Abteilung Bauaufsicht, Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende