Kfz-Steuerbefreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?

    Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:

    • Personen, deren GdB mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl ) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.
    • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, wird neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen.
    Informationen und Formulare zum Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de, unter der Rubrik „Kraftfahrzeugsteuer“ und „Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen“).