Personalausweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

  • Leistungsbeschreibung

    Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

    1. Familienname
    2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Tag der Geburt
    6. Ort der Geburt
    7. Anschrift
    8. Dokumentenart
    9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
    10. Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland
    11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
    12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
    13. Ordensname, Künstlername.

    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Unterstützende Institutionen

    Servicenummer neuer Personalausweis
    Tel.: +49 1801 333333


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Personalausweisbehörde

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende